„Zeitpunkt der Vollendung“ wichtig für den richtigen Mehrwertsteuersatz
Reifenhändler, die Kundenräder einlagern, müssen auf die erbrachte Leistung Umsatzsteuer abführen. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) nun noch einmal unterstreicht, gelte das Einlagern als Dauerleistung, für die sich der gültige Umsatzsteuersatz nach dem „Zeitpunkt der Vollendung“ …