Klage gegen Reifenhersteller wegen Preisabsprachen abgewiesen

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Das Gericht hat bei seiner Entscheidung zwar nicht die Möglichkeit einer Verschwörung der beklagten sechs Reifenhersteller in Abrede gestellt, doch die von der Klageseite vorgebrachten Punkte genügten demnach nicht dem Plausibilitätsstandard, der „mehr als nur eine bloße Möglichkeit“ eines rechtswidrigen Verhaltens verlange (Bild: Pexels/Katrin Bolovtsova)

Auf der anderen Seite des Atlantiks hat Sara Lioi, Richterin am Bundesgericht in Akron im US-Bundesstaat Ohio, eine gegen die Reifenhersteller Bridgestone, Continental, Goodyear, Michelin, Nokian Tyres und Pirelli angestrengte Sammelklage wegen vermeintlicher Preisabsprachen im US-Reifenersatzmarkt abgewiesen. Begründet wird dies damit, dass die Klageseite eine Verschwörung der Unternehmen zur Festsetzung von Preisen und zwecks Steigerung ihrer Gewinne nicht ausreichend dargelegt habe. Wie der Begründung des Gerichtes für seine Entscheidung zu entnehmen ist, stelle man gleichwohl nicht die Möglichkeit in Abrede, dass eine solche von den Klägern behauptete Verschwörung existieren könnte.

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