Microwebsite mit Infos zu Lkw-RDKS – BRV bittet Mitglieder um Unterstützung
Wie bei Pkw schon lange üblich, werden Anfang Juli Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) bekanntlich auch für alle ab da neu zugelassene Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3, M2, M3, O3 und O4 – also Nutzfahrzeuge und Busse sowie Auflieger und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen – zur Pflichtausstattung. Dabei können alternativ Reifendruckfüll- bzw. -regelsysteme verbaut werden, wenn sie die Funktionsanforderungen der UN-ECE R 141 erfüllen. Dies war unter anderem nicht nur bei der jüngsten Reifenmesse „The Tire Cologne“ eines der im Fokus stehenden Themen, sondern wird das Ganze die Branche auch in den kommenden Wochen und Monaten noch beschäftigen. Diesem Umstand trägt der BRV mit einem entsprechenden Informationsangebot Rechnung. Wie bei seiner jüngsten Mitgliederversammlung am Vortag der Messe in Köln und einer Infoveranstaltung auf der dortigen „Tire Stage“ in Halle 6 angekündigt, hat der BRV zwischenzeitlich eine zentrale Anlaufstelle zu alldem auf seinen Webseiten geschaffen. Unter www.bundesverband-reifenhandel.de/themen/rdks/nutzfahrzeugreifen/ werden alle der Branchenvertretung aktuell vorliegenden Informationen rund um Lkw-RDKS bereitgestellt.
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