Rückruf von potenziell über 170.000 Goodyear-Reifen in Nordamerika
Laut der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) ruft Goodyear in Nordamerika Reifen des Typs „G159“ zurück. Davon betroffen könnten potenziell gut 173.000 Einheiten sein– allerdings nur solche der Dimension 275/70 R22.5, die im Zeitraum zwischen dem 1. Februar 1996 und dem 31. Januar 2003 in den Konzernwerken in Danville (Virginia) oder Gadsen (Alabama) hergestellt wurden. Deren DOT-Nummer endet auf eine Ziffernkombination zwischen „046“ und „0403“. Zumal die Angabe des Produktionsdatums bis zum Jahr 2000 dreistellig nach dem Muster WWJ für Produktionswoche (zweistellig) und Produktionsjahr (die letzte Ziffer) codiert wurde, seither aber gemäß dem Schlüssel WWJJ mit jeweils zweistelliger Nennung der Produktionswoche und den letzten beiden Ziffern des betreffenden Jahres. Bei den fraglichen Reifen könne es zu Laufflächenseparationen und anderen Ausfällen kommen mit einer daraus resultierenden Gefahr des Kontrollverlustes über ein entsprechend bereiftes Fahrzeug bis hin zu einem möglichen Unfall, wie die NHTSA darüber hinaus berichtet.
Dies sei bei deren Einsatz unter anderem an Wohnmobilen beobachtet worden, wenn die Fahrzeuge überladen waren und der Fülldruck der Reifen zu niedrig war. Hinzu komme, dass mancher Fahrzeughersteller die Lastreserve zu gering spezifiziert habe. Wie viele der maximal gut 173.000 Reifen tatsächlich noch im Markt oder im Einsatz sind, weiß man bei der NHTSA zwar nicht. Allerdings sei noch Ende 2017 eine Untersuchung eingeleitet worden nach Vorwürfen, Defekte bei Reifen des betreffenden Typs hätten zu Unfällen mit Personenschäden geführt. Wie es weiter heißt, ersetzt Goodyear im Rahmen des Rückrufes etwaig noch an Fahrzeugen montierte „G159“-Profile, deren Produktion 2003 eingestellt wurde, mit Reifen des Typs „G670“. Kunden sollen dabei keinerlei Kosten entstehen, und sie erhalten demnach außerdem noch einen Gutschein im Wert von 60 US-Dollar für eine professionelle Verwiegung ihres Fahrzeuges. Wer im Besitz eines noch nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz gekommenen Reifens vom Typ „G159“ ist, der kann ihn den NHTSA zufolge gegen Erstattung von 500 US-Dollar an Goodyear zurückgeben. christian.marx@reifenpresse.de
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