Werkstatt haftet im Fall des Falles trotz Hinweis auf Radmutterkontrolle

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Einen solchen Hinweis auf der Rechnung seines Servicebetriebes beispielsweise nach dem saisonalen Wechsel von Winter- zu Sommerrädern oder umgekehrt kennt wohl jeder Autofahrer (Bild: NRZ/Christian Marx)

Den Hinweis auf der Rechnung seines Servicebetriebes beispielsweise nach der Neubereifung des eigenen Wagens oder einem saisonalen Wechsel von den Winter- zu den Sommerrädern bzw. umgekehrt kennt wohl jeder Autofahrer, wenn die Werkstatt Kunden bittet, den festen Sitz der Radmuttern nach einer gewissen Fahrstrecke zu prüfen respektive prüfen zu lassen. Doch laut dem ADAC ist das aus technischer Sicht gar nicht nötig. „Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind, und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, muss das Rad halten“, verdeutlich Ruprecht Müller den Standpunkt des Automobilklubs. Wer aber haftet nun, falls doch einmal etwas passiert und es zu einem Schaden kommt, wenn sich bei einem Fahrzeug die Radmuttern lösen, sich das Rad während der Fahrt selbstständig macht und resultierend daraus ein Unfall passiert? Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) München im vergangenen Jahr ein rechtskräftiges Urteil (Aktenzeichen: 7 U 2338/20) gefällt. Mit einfachen Worten formuliert besagt es, dass Werkstätten die Kontrolle des Erfolges ihrer Arbeit mittels besagten Rechnungshinweises auf eine Radmutterkontrolle nicht an ihre Kunden delegieren können. Oder wie der ADAC das Ganze zusammenfasst: Löse sich ein Rad nach dem Werkstattbesuch, spreche der erste Anschein für einen nicht ordnungsgemäß durchgeführten Radwechsel. christian.marx@reifenpresse.de

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11 Kommentare
  1. 105880 says:

    Was soll man jetzt tun als Reifenhändler (bin selber kein Händler)? Müsste man um ganz sicher zu gehen, das Auto nach der Rad-Montage eine gewisse Strecke fahren und dann Nachziehen, um eben technische oder menschliche Fehlerpotentiale auszuschließen? Schließlich kann es hier im Extremfall zu schwersten Unfällen/Schäden kommen!

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  2. Alexander Radecki says:

    was ist los in Deutschland ??
    Kräht ein Hahn Verklagen/ Rauchen auf einen Balkon Verklagen
    Glockenschlag Verklagen / mit seiner Ehefrau schlafen ohne Zustimmung verklagen / und nun das mit dem Rädernachziehen!
    Am besten wir bitten den Kunden nach Fachlich getaner Arbeit
    das er bitte die Räder mit Fachgerechten Drehmoment selber
    doch nachziehen möchte .Dann sind wir vielleicht aus dem Schneider

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  3. Reifenhändler aus 63128 Dietzenbach says:

    Lasst die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) mal 2 Wochen in meiner Werkstatt mitarbeiten, dann wissen Sie was Sie für unqualifiziertes Urteil von sich geben…….Technische Blödsinn die Begründung und auch so ein Urteil.

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    • Marcus says:

      Also ich habe selbst eine Werkstatt und muss denen Recht geben. Sobald ich die Schrauben oder Muttern korrekt anziehe, löst sich da nichts. Auch nach 15 Jahren habe ich weder ein Rad nachgezogen, noch wurde etwas locker. Ich gehe zur Sicherheit immer zweimal mit dem Drehmomentschlüssel ums Auto. Fertig ist der Lack.

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  4. […] bzw. das Nachziehen(-lassen) der Radmuttern nach einer bestimmten Fahrstrecke mittels Hinweis nicht auf ihre Kunden abwälzen können, gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG zunächst nicht kommentieren wollen. Denn vorgesehen war, sich […]

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