Wie handhaben Sie bei sich im Betrieb das Thema „Radmuttern nachziehen“?

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Einen solchen Hinweis auf der Rechnung seines Servicebetriebes beispielsweise nach dem saisonalen Wechsel von Winter- zu Sommerrädern oder umgekehrt kennt wohl jeder Autofahrer (Bild: NRZ/Christian Marx)

Kürzlich hat das Oberlandesgericht München geurteilt, Werkstätten könnten nach dem Räderwechsel ruhig einen Hinweis auf der Rechnung an den Kunden unterbringen, wonach dieser bitteschön den festen Sitz der Radmuttern nach fünfzig Kilometern überprüfen soll. Dies ist etwas, das auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) seit eh und je empfiehlt, und zwar inklusive einem entsprechenden Hinweis in den AGBs des Händlers. Aber das Gericht befand nun auch, dass ein entsprechender Rechnungshinweis eben nicht bedeutet: Die Kontrolle des Arbeitserfolgs kann an den Kunden delegiert werden! Das hat der ADAC mit eigenen Worten so zusammenfasst: Löst sich ein Rad nach dem Werkstattbesuch, spricht der erste Anschein für einen nicht ordnungsgemäß durchgeführten Radwechsel.

Das Urteil und unsere Berichterstattung dazu hat in der Branche freilich einen mittelgroßen Aufschrei produziert, wie sich auf unserer Facebook-Seite zu dem entsprechenden Eintrag dort nachlesen lässt. Der BRV, den die Redaktion der NEUE REIFENZEITUNG um eine aktuelle Stellungnahme zum OLG-Urteil gebeten hatte, mochte sich dazu (noch) nicht äußern.

Was aber ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Wie handhaben Sie bei sich im Betrieb das Thema „Radmuttern nachziehen“? Zusätzlich zu Ihrer Antwort auf unsere Frage würden wir uns außerdem über Ihren Kommentar zum Thema freuen, den Sie unten abgeben können.

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    3 Kommentare
    1. Kotulla says:

      Der Kunde unterschreibt uns bei jeder Rechnung die Radbefestigungen bei uns auf festen Sitz prufenzulassen.
      Die meisten Kunden kommen wirklich zu uns und wir haben seit dem keine losen Räder.

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    2. Markus Wystyrk says:

      Das Landgericht Heidelberg urteilte am 27.07.2011, das es durchaus sein kann, das sich die Radbefestigung lösen könne. Es sei unbedingt darauf zu achten, das kontrollieren der Radbefestigung deutlich auf der Rechnung und mündlich dem Kunden weiter zu geben. Fall: Nach 1.900km nach dem Radwechsel kam es zum Schaden. Die Werkstatt wurde zu 70% der Kosten verurteilt. Unfassbar, aber war. Az.1 S 9/10
      Wir hatten in den ganzen Jahren 1 Fall (neue Alufelge und Radbolzen).
      Ich werde auch weiterhin meine Kunden darauf hinweisen.

      Antworten

    Trackbacks & Pingbacks

    1. […] mittels Hinweis nicht auf ihre Kunden abwälzen können, gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG zunächst nicht kommentieren wollen. Denn vorgesehen war, sich in dieser Sache direkt mit einem Statement an die Verbandsmitglieder zu […]

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