Ratsam, aber unnötig? Nachziehen der Radmuttern weiterhin empfohlen

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Wenn es darum geht, ob Kunden nach einem Radwechsel ihrer Werkstatt die Radmuttern nach einer bestimmten Fahrstrecke auf festen Sitz prüfen (lassen) sollten, vertritt man seitens des ZDK genauso wie beim BRV die Meinung „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ (Bild: TÜV Süd)

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) hatte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München, wonach Werkstätten die Kontrolle der „Ordnungsmäßigkeit der Werkleistung“ nach einem Räderwechsel bzw. das Nachziehen(-lassen) der Radmuttern nach einer bestimmten Fahrstrecke mittels Hinweis nicht auf ihre Kunden abwälzen können, gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG zunächst nicht kommentieren wollen. Denn vorgesehen war, sich in dieser Sache direkt mit einem Statement an die Verbandsmitglieder zu richten, wie Verbandsgeschäftsführer Yorick M. Lowin auf eine entsprechende konkrete Anfrage dieser Fachzeitschrift erklärte. Diese Stellungnahme liegt inzwischen vor: Wie zu erwarten war, weicht die Branchenvertretung bezüglich des Nachziehens von Radmuttern nicht von ihren bisherigen Empfehlungen ab. Wie die Zeitschrift Kfz-Betrieb überdies berichtet, rät auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Werkstätten weiterhin dazu, ihren Kunden den entsprechenden Hinweis weiter zur Kenntnis zu geben, beispielsweise über die Rechnung. christian.marx@reifenpresse.de

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