BRV erinnert an Winterreifenpflicht für Nfz-Lenkachsen ab Mitte 2020

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Im Hinblick auf das Winterumrüstgeschäft weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) speziell seine Mitgliedsunternehmen, die Bus- und Speditionsflotten zu ihren Kunden zählen, noch einmal ausdrücklich auf die jüngsten Änderungen rund um die in Deutschland geltende „situative Winterreifenpflicht“ hin. Demnach sind Busse und Nutzfahrzeuge im Güterverkehr zukünftig mindestens neben den permanent angetriebenen Achsen auch an den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen auszurüsten, wie Michael Schwämmlein erklärt. „Die Winterreifenpflicht für Lenkachsen gilt ab dem 1. Juli 2020 und wurde mit der bereits zum 1. Juni 2017 per Verordnung in Kraft getretenen Änderung von StVO und StVZO zur verkehrsrechtlichen Vorschrift. Eine Übergangsfrist ist nicht mehr vorgesehen. Das heißt: Der 1. Juli kommenden Jahres ist verbindlicher Stichtag“, verdeutlicht der designierte neue Verbandsgeschäftsführer, der im Frühjahr 2020 diese Funktion von dem in den Ruhestand wechselnden Hans-Jürgen Drechsler übernimmt, aber schon in diesem Herbst seine Tätigkeit für den BRV aufgenommen hat. cm

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1 Antwort

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  1. […] der besagte „Sachstand“ doch in einer wichtigen Detailfrage geändert zu haben. Da ab dem 1. Juli des kommenden Jahres bekanntlich auch auf der Lenkachse von Fahrzeugen der Klasse N2/…, ändere sich genau an diesem Punkt auch die Förderfähigkeit von Reifen. Dies stellt jetzt […]

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