Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung führt neue Arbeitgeberpflichten ein
Die aktuell gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in ihrer Gültigkeit bis zum 24. November verlängert und damit an die Dauer der „epidemischen Lage“ angepasst worden. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) in dem Zusammenhang betont, verpflichte die neue …