Licht und Schatten beim RDKS-Wissen – Schulungen lohnen aber immer
Seit mehr als zehn Jahren gehören Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1 zur Pflichtausstattung. Insofern müssen im Wesentlichen Pkw schon einige Zeit über eine mittels Sensoren Abweichungen vom Sollfülldruck direkt messende Lösung verfügen oder über eine, die solche indirekt über Raddrehzahldifferenzen detektieren und den Fahrer entsprechend warnen kann. Vor diesem Hintergrund sollte man meinen, dass Reifenservice anbietende Kfz-Werkstätten das Thema inzwischen aus dem Effeff beherrschen. Doch anscheinend ist dem noch nicht durchgängig so, wie die NEUE REIFENZEITUNG im Gespräch mit Matthias Langhals, Marketingleiter bei dem Anbieter von RDKS-Diagnoselösungen Bartec Auto ID GmbH, erfahren hat. Und wie sieht es bei Nutzfahrzeugen aus, bei denen entsprechende Systeme bei neu zugelassenen Fahrzeugen seit Sommer vergangenen Jahres mittlerweile ebenfalls Pflicht sind? Auch darüber haben wir uns mit Langhals unterhalten.



Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!