Keine EMK-Förderung für die Nfz-Reifennachrüstung

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Die EMK-Förderung umfasst offensichtlich zwar auch Reifen, aber nur dann, wenn sie „im Rahmen der Bestellung des Neufahrzeuges bestellt werden“ und damit über OEMs und nicht über den Handel bezogen/beschafft werden (Bild: NRZ/Christian Marx)

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat ein Förderprogramm namens „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) aufgelegt mit dem Ziel, darüber „einen Anreiz für die Ausstattung von Neufahrzeugen mit solchen Komponenten zu schaffen, die einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung des Kohlendioxidemissionsniveaus der Nutzfahrzeugflotte bewirken“. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) die Frage gestellt, was das für die von ihm vertretene Branche bedeuten könnte. Mit Blick auf den Reifenfachhandel ging es konkret darum, ob dessen Kunden von diesem Förderprogramm profitieren könnten, erläutert Michael Schwämmlein Geschäftsführer Technik beim BRV.

Zumal in einem vom BALM zur Verfügung gestellten Fragen-und-Antwort-Katalog wohl auch Bezug auf Reifen genommen wurde und zudem von Nachrüstung die Rede war. Eine diesbezüglich klärende Nachfrage des BRV hat jedoch zutage gefördert, Voraussetzung für die EMK-Förderung entsprechender Komponenten sei, dass diese „prinzipiell im Rahmen der Bestellung des Neufahrzeuges bestellt werden“. Da das Ganze ausdrücklich auf den Anreiz zur Ausstattung von Neufahrzeugen abziele, sei – heißt es weiter in der Antwort an den Verband – eine Nachrüstung nicht förderfähig: Reifen müssten über OEMs (und damit ganz offensichtlich eben nicht über den Handel) bezogen/beschafft werden, um förderfähig zu sein.

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