April, April – Reifenlabel spielt bei der HU keine Rolle

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Angesichts der Corona-Pandemie mag die Lage zwar ernst sein – doch der Spaß sollte dabei dennoch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Das haben zumindest wir bei der NEUE REIFENZEITUNG uns gedacht und trotz allem auf unseren alljährlichen Aprilscherz nicht verzichten wollen. Viele sind uns dabei vergleichsweise schnell auf die Schliche gekommen, zumal es Eintragungen zum Reifenlabelwert in den Fahrzeugpapieren (vorerst?) noch nicht gibt. Insofern können gegebenenfalls schlechtere Labeleinstufungen der am Fahrzeug tatsächlich montierten Bereifung gar nicht zum Verweigern der Prüfplakette bei einer Hauptuntersuchung führen. Oder allenfalls bei „Fahrzeuge[n], die am 1. April zugelassen wurden“, wie ein Leser anmerkte, dem der Humor offenkundig ebenfalls noch nicht abhandengekommen ist. Wie uns vonseiten des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (WdK) zugetragen wurde, ist es uns gleichwohl offenbar aber gelungen doch so manchen Händler und Verbraucher in den April zu schicken. Deshalb stünden bei den Mitgliedern des Verbandes „aktuell die Telefone nicht mehr still“. Um sie nunmehr wieder verstummen zu lassen, sei daher noch einmal ganz klar gesagt, dass das Ganze pure Fiktion war verquirlt allerdings mit dem einen oder anderen tatsächlichen Branchenfakt – Reifenlabel, das Aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Motorradreifen – genauso wie bei allen früheren Aprilscherzen der Redaktion (siehe unten). christian.marx@reifenpresse.de

Alle bisherigen Aprilscherze der NEUE REIFENZEITUNG im Überblick

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  1. […] hinaus unmissverständlich klargestellt wird, selbst wenn die NEUE REIFENZEITUNG beim diesjährigen ihrer alljährlichen Aprilscherze etwas anderes behauptet hatte. […]

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