Verweigerung der HU-Plakette wegen Reifenlabelwert

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So mancher Biker hat ähnliche Erfahrungen bereits machen müssen: Obwohl die Änderungen rund um die bisherige Freigabepraxis bei Motorradreifen zunächst nur für nach Dezember 2019 produzierte Reifen und erst ab 2025 dann für alle gelten, haben Prüfer Maschinen mitunter vergangenes Jahr schon die Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU) verweigert mit der Begründung, dass die am Fahrzeug montierte Reifengröße ja nicht der in den Papieren vermerkten entspreche. Gleiches Ungemach soll nun auch einigen Autofahrern passiert sein, wenngleich aus einem anderen Grund. Denn bei bestimmten neu zugelassenen Pkw findet sich in der Zulassungsbescheinigung eine Eintragung zu den Reifenlabelwerten der als Erstausrüstung montierten Profile, also etwa ein „B“ für deren Kraftstoffeffizienz und ein „A“ für deren Nassbremseigenschaften. Wie der NEUE REIFENZEITUNG zugetragen wurde, ist einzelnen Autobesitzern nun ebenfalls die HU-Plakette verweigert worden, als sie ein Fahrzeug zur Prüfung vorführten, das zwischenzeitlich auf eine Bereifung gleicher Größe, aber einer anderen Marke und mit einer leicht schlechteren Einstufung in Sachen Rollwiderstand/Kraftstoffeffizienz beim Reifenlabel („C“ statt „B“) umgerüstet worden war. Offenbar soll damit sichergestellt werden, dass sich der Kohlendioxidausstoß der Fahrzeuge auch im Ersatzmarkt nicht über das bei der Homologation ermittelte Maß hinaus erhöht. Entsprechende Nachfragen der NEUE REIFENZEITUNG dazu beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind bis jetzt allerdings unbeantwortet geblieben. christian.marx@reifenpresse.de

6 Kommentare
  1. Heiko Grabe says:

    Was ist denn dann mit den im Aftersales / Ersatzmarkt erhältlichen Kompletträdern mit oder ohne ABE?
    Speziell die mit ABE dürften dann eventuell Probleme bekommen beim TÜV ? Interessante Frage, oder ?

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  2. Hans-Albert Jung says:

    Hallo,
    die Aprilscherze sind immer hochwertig, veursachen aber leider auch Panikattacken in Ländern in denen es diese Kultur nicht gibt.
    Das Thema in den Top 10 aufzuwärmen halte ich für nicht so gut, da denken einige micht mehr an den Aprilscherz.
    Ein Hinweis wäre hier hilfreich gewesen.

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    • Christian Marx says:

      Hallo Herr Jung,

      Sie haben Recht, und eigentlich sollte ein Hinweis zur Auflösung unseres diesjährigen Aprilscherzes unterhalb des Originaltextes im Top-10-Newsletter auftauchen so wie der Link weiter unten hier bei den Kommentaren.

      Das haben wir bzw. ich diesmal leider zwar glatt vergessen, doch spätestens beim Lesen der Kommentare hier dürfte jeder unsere Flunkerei, an der wie immer auch ein Körnchen Wahrheit* ist, durchschaut haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Christian Marx
      (Redaktion NEUE REIFENZEITUNG)

      * Reifenhändler haben uns berichtet, dass sie kürzlich erst tatsächlich schon Fahrzeugpapiere in den Händen gehalten haben, in denen neben der neben der eingetragenen Reifengröße Dinge wie „A“ und “C1” vermerkt waren. Muss ja nichts bedeuten, aber auch von anderer Seite sind uns bereits Bestrebungen zugetragen worden, die in die in unserem Aprilscherz beschriebene Richtung gehen könnten.

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  1. […] zwar, als am 1. April (!) dieses Jahres von der NEUE REIFENZEITUNG gemeldet, haben sich nach den Worten des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) […]

  2. […] verzichten wollen. Viele sind uns dabei vergleichsweise schnell auf die Schliche gekommen, zumal es Eintragungen zum Reifenlabelwert in den Fahrzeugpapieren (vorerst?) noch nicht gibt. Insofern können gegebenenfalls schlechtere Labeleinstufungen der am […]

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