MPT-Reifen auch ohne Schneeflockensymbol bei Winterreifenpflicht erlaubt

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Gemäß der in Deutschland geltenden sogenannten „situativen Winterreifenpflicht“ dürfen Pkw bei winterlichen Straßenbedingungen nur dann im Straßenverkehr bewegt werden, wenn ihre Bereifung mit Three-Peak-Mountain-Snow-Flake-Symbol (3PMSF) gekennzeichnet ist. Continental weist jedoch darauf hin, dass Entsprechendes nicht für Nutzfahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft gilt, wenn dort Multi-Purpose-Reifen (MPT) zum Einsatz kommen, welche die Eigenschaften von Industrie-, Landwirtschafts-, Lkw- und OTR-Reifen in einem Produkt vereinen. Zumal alle MPT-Reifen von Haus aus über eine ausreichend hohe Profiltiefe verfügten und nach der UN/ECE-Regelung 117 verpflichtend mit der Professional-Off-Road-Markierung (POR) zu kennzeichnen seien, die nicht mit dem 3PMSF-Symbol kombiniert werden dürfe, so das Unternehmen. „Somit sind MPT-Reifen bei winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr eigentlich nicht zugelassen. Eine offizielle Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) schafft allerdings Abhilfe“, erklärt Continental den Sachverhalt. cm

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