Nachdenken wohl beendet: Metzeler-/Pirelli-Motorradreifenrückruf gestartet

, ,
Unter anderem ist auch Pirellis „Scorpion Trail II“ in der Größe 150/70 R18 M/C 70V von dem Rückruf betroffen (Bild: Pirelli)

Kürzlich hatte Pirelli den Großhandel hierzulande informiert, über einen Rückruf bestimmter Motorradreifen seiner Marken Pirelli und Metzeler nachzudenken. Inzwischen ist der Hersteller einen Schritt weiter – zumindest in Nordamerika: Denn laut der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) werden dort nun die entsprechend betroffenen Profile zurückgerufen. Dabei handelt es sich samt und sonders um Reifen der Dimension 150/70 R18 M/C mit Lastindex 70 vom Typ Metzeler „Tourance Next“ (Geschwindigkeitsindex V/Produktionszeitraum 30. November 2016 bis 11. Juni 2024), Metzeler „Tourance Next 2“ (Geschwindigkeitsindex V/Produktionszeitraum 1. September 2021 bis 30. Mai 2024 und Geschwindigkeitsindex W/Produktionszeitraum 1. September 2022 bis 31. August 2024) sowie Pirelli „Scorpion Trail II“ (Geschwindigkeitsindex V/Produktionszeitraum 1. Januar 2017 bis 30. September 2024). Laut der NHTSA soll es sich in Summe um knapp 3.100 Einheiten handeln.

Ins Rollen gekommen ist das Ganze demzufolge aufgrund von Hinweisen auf möglicherweise bestehende Qualitätsprobleme bei den fraglichen Reifen seitens Triumph Motorcycles UK. Zumal der „Tourance Next“ in 150/70 R18 M/C 70V auf einigen Maschinen des Motorradherstellers auch als Erstausrüstung verbaut werde, wie es in diesem Zusammenhang weiter heißt. Während Pirelli gegenüber seinen deutschen Vertriebspartnern „mögliche Leistungsthemen“ als Grund dafür angeführt hat, warum sie die betreffenden Produkte zunächst zurückhalten bzw. deren Verkauf stoppen sollten, verweist die NHTSA als Begründung für den Rückruf auf einen unregelmäßigen Reifenverschleiß, der zu letztlich zu Brüchen der Gürtelverstärkung führen könne. Als Folge dessen seien Teilablösungen des Profils möglich samt einer daraus resultierenden Instabilität eines entsprechend bereiften Fahrzeuges bis hin zu der damit verbundenen Gefahr eines Unfalls. In der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ist bis dato indes noch kein Rückruf in dieser Sache gelistet.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert