MPT-Reifen auch ohne Schneeflockensymbol bei Winterreifenpflicht erlaubt
Gemäß der in Deutschland geltenden sogenannten „situativen Winterreifenpflicht“ dürfen Pkw bei winterlichen Straßenbedingungen nur dann im Straßenverkehr bewegt werden, wenn ihre Bereifung mit Three-Peak-Mountain-Snow-Flake-Symbol (3PMSF) gekennzeichnet ist. Continental weist jedoch darauf hin, dass Entsprechendes nicht für Nutzfahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft gilt, wenn dort Multi-Purpose-Reifen (MPT) zum Einsatz kommen, welche die Eigenschaften von Industrie-, Landwirtschafts-, Lkw- und OTR-Reifen in einem Produkt vereinen. Zumal alle MPT-Reifen von Haus aus über eine ausreichend hohe Profiltiefe verfügten und nach der UN/ECE-Regelung 117 verpflichtend mit der Professional-Off-Road-Markierung (POR) zu kennzeichnen seien, die nicht mit dem 3PMSF-Symbol kombiniert werden dürfe, so das Unternehmen. „Somit sind MPT-Reifen bei winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr eigentlich nicht zugelassen. Eine offizielle Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) schafft allerdings Abhilfe“, erklärt Continental den Sachverhalt. cm
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