Mindestausbildungsvergütung stellt (Reifen-)Handwerk vor Herausforderungen

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Mit Blick auf das zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende Berufsbildungsmodernisierungsgesetz weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) darauf hin, dass die darin gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung das Handwerk vor Herausforderungen stellt. Zumal bei der Festsetzung der 2020 bis 2023 außerdem noch steigenden Entlohnung der Azubis Forderungen nach einer Berücksichtigung branchenspezifischer und regionaler Besonderheiten außer Acht gelassen worden seien, wie BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin erklärt. Bundeseinheitlich sind Lehrlingen bei Ausbildungsbeginn 2020 im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr demnach Beträge angefangen bei 515,00 Euro über 607,70 Euro bis hin zu 695,25 Euro zu zahlen. In den darauf folgenden Jahren sollen es dann 550,00/649,00/742,50 Euro (2021), 585,00/690,30/789,75 Euro (2022) sowie 620,00/731,60/837,00 Euro (2023) sein. „Die Mindestvergütung wird aus unserer Sicht die Ausbildung nicht fördern. Gerade für kleine Betriebe in strukturschwachen Regionen bringt der einheitliche Mindestlohn neue und nicht nur positive Herausforderungen mit sich. Es ist zu befürchten, dass sich besonders Unternehmen der kleineren Größenordnung in diesen Gebieten aus der Ausbildung zurückziehen werden, da sie diese finanziell nicht mehr stemmen können“, bringt Lowin die BRV-Meinung auf den Punkt. cm

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  1. […] Diese gilt für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden. Die Höhe ist geregelt bis zum Jahr 2023. Danach passt sich ihre Höhe jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller […]

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