Die Loma Group Monaco – Mehr als eine Briefkastenfirma? Oder nicht einmal das?

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„Vermutlich Briefkastenfirma.“ Das steht so in einer der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorgelegten Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges durch den Chef und Gründer der Loma-Group Mario Radosavljevic, genannt Rados. Uns liegt eine Liste von 22 anwaltlich vertretenen Loma-Kunden vor, die entweder gegen den Geschäftsführer Anzeige wegen Betruges erstattet haben und/oder auf dem Zivilweg versuchen, ihr Geld zurückzubekommen. Bisher erfolglos, denn Loma Baleares hat sich aus dem Staube gemacht, so in Marbella, so auch in Monaco die Loma Group. Es mangelt an einer Möglichkeit der Zustellung von Behördenpost: Erst angeblich nach Monaco verzogen, dann ist die Firma in Monaco (Headquarter Europa) nach eigenen Angaben „derzeit nicht aktiv“. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen: Strafanzeigen sind noch keine Verurteilungen.

Loma und Rados wehren sich gegen den im November 2018 in der NEUE REIFENZEITUNG erschienenen Artikel „Kunden fühlen sich von Loma betrogen – TÜV warnt vor gefälschten Gutachten“: bisher mit mäßigem Erfolg. Das Problem mit Loma besteht für Kunden aber weiter. Bei Auftragserstellung muss bezahlt werden, und wer nach monatelanger, in einem Fall selbst zweijähriger Wartezeit, endlich seine Felgen erhält, hat nicht allein keine Sicherheit, sondern inzwischen wenig Aussicht darauf, diese in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen.

Doch der Reihe nach. Sie sind ein Felgenfreak? Suchen etwas Außergewöhnliches? Etwas Edles, voller Luxus? Dann könnten Sie im Internet bei Loma landen, wo Felgen auf Luxusautos anspruchsvoll präsentiert werden. Loma mit den Großen der Autowelt Arm in Arm, von Ferrari über Porsche bis hin zu weiteren ausgesprochen edlen wie teuren Sportfahrzeugen, mit Firmen und Menschen der Extraklasse auf der Sonnenseite des Lebens. Loma beschreibt sich als „Europas führendes Unternehmen für Spezialräder. Streben nach Exzellenz und Perfektion in jedem Detail“, welches „sexy Produkte“ auf den Markt bringe. So heißt es in eigener Firmendarstellung: „Loma entwickelt, entwirft und fertigt jede Komponente selbst, damit sie den höchsten Anforderungen entspricht.“ Und potenzielle Kunden aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten werden so eingestimmt: „Luxury attracts luxury, that was and always will be (…) has chosen Loma Wheels as their Supplier for a very exklusive clientele (…) exclusive performance and partnerships of this caliber is what makes us unique.“ Noch Fragen? Wie auch? Einzigartig, unique!

Auf die Propagandapauke gehauen

Klingt toll. Was aber, wenn Aussagen dieser Art bloß peinliche Übertreibung, Phrasen und Worthülsen wären? Alles Bluff? Wunschvorstellungen eines Menschen, der in unerschütterlichem Glauben meint, ein Gipfelstürmer zu sein und die Realität dafür ausblendet?

Zu den Fakten. In Deutschland kreuzen schon 2014 zwei Loma-Firmen auf, die Loma Felgen GmbH München, Pilotystraße 4, sowie die Loma Wheels GmbH, München, Unsöldstraße 2, die über Werbe-/PR-Agenturen mächtig auf die Propagandapauke hauen lassen. Die Agenturen verweisen dabei ausdrücklich auf die Verantwortlichen für den Inhalt: im ersten Fall Loma und Rados, im zweiten Loma. Kleine Kostprobe gefällig: „Es hat sich fast schon weltumspannend unter den Besitzern von Sportwagen und Luxuslimousinen herumgesprochen, dass die exklusiven Felgen von Loma absolut erste Wahl sind.“ Und dann im weiteren Verlauf: „Mit Sicherheit wird die geneigte Kundschaft demnächst weitere Kreationen aus der Feder des Meisters bestaunen dürfen.“ Man staunt tatsächlich, weil sich im Bundesanzeiger keine Hinweise auf die Existenz der Loma Felgen GmbH oder Loma Wheels GmbH finden. Banalisierend ist inzwischen die Rede von Kontaktstellen für Kunden. Sofern es diese GmbHs nicht gibt und nicht gab, sind wohl falsche Tatsachen vorgegaukelt worden, deren Aufarbeitung Sache der Justiz bleibt!

Im Umfeld der Reichen und der Schönen lebt es sich nicht schlecht. Mario Radosavljevic genießt offenbar die Lebensqualität.

Auf nach Marbella in Spanien, einem Ort der High Society, Anziehungspunkt für sonnenhungrige und gut betuchte Zeitgenossen aus aller Welt, zur Loma Baleares. Hier tritt auch LOreta Rados in Erscheinung, ausweislich ihrer E-Mail-Signatur zuständig für Customer Service and Sales. LOreta und MArio formen LOMA? Würde passen. Luxus soll ja anziehend sein, kann aber auch anzüglich wirken. In Marbella lässt es sich leben, warum sollte dieses schöne und vom Klima verwöhnte Fleckchen Erde Loma nicht als prädestiniert zur Felgenherstellung und Vermarktung erschienen sein? Gerichtspost schaffte es aber weder im vergangenen Jahr noch im Januar dieses Jahres auf einen Loma-Schreibtisch in Marbella. Dabei erfolgte ein neuerlicher Versuch erst, nachdem Rados einem gegnerischen Anwalt aus Traunstein ausdrücklich versichert hatte, die diesem vorliegende Adresse in Marbella sei korrekt, das Unternehmen Loma sei dort weiterhin aktiv. Das aber war vermutlich eine ohne Schrecksekunde abgegebene Lüge des Loma-Chefs, denn die Zustellung einer Arrestverfügung des Landgerichtes Hamburg scheiterte in Marbella schon im Oktober letzten Jahres. Dort hatte Loma sich in einem Geschäftszentrum als einer unter mehreren Mietern niedergelassen. Nach Auskunft des Geschäftszentrums war Loma – so steht es in den Akten – längst verzogen nach Monaco. Da muss Mario Radosavljevic was übersehen haben, denn in einer dem Landgericht Berlin abgegebenen Erklärung an Eides statt vom Januar 2019 bestätigt er ausdrücklich diese Anschrift und die Aktivitäten der Firma Loma Baleares in Marbella.

„Lomagroup n’est pas actif actuellement.“

Auf nach Monaco, dem „Headquarter Europe“ der Loma Group. Kurz gefragt: Zustellungsfähige Anschrift? Man ahnt schon, woran es hapert. Zur Erinnerung: Erstens: Loma Felgen GmbH, Loma Wheels GmbH in München sehr undurchsichtig und zweifelhaft, Existenz dieser Gesellschaften völlig fraglich. Zweitens: keine zustellungsfähige Adresse in Marbella und drittens: keine zustellungsfähige Adresse in Monaco beim „Headquarter Europe“. Rados tischte dem Landgericht Berlin auf, in Monaco werde weitgehend auf Hausnummern verzichtet, dafür hätten die Häuser Namen, toll. Nur nennt Rados auch in seiner Erklärung an Eides statt den Hausnamen nicht; das verrät Chuzpe. Das Haus soll, glaubt man seiner Anwältin, den Namen „la Bettina“ tragen. Die inzwischen angefügte Hausnummer hilft auch nicht wirklich weiter, denn Loma/Rados verweigerte im Januar 2019 die Annahme von Gerichtspost des Landgerichtes Hamburg mit der von ihm unterschriebenen Erklärung, die Loma Group Monaco sei derzeit nicht aktiv, „Lomagroup n’est pas actif actuellement.“ Auf entsprechende Presseanfragen antworteten weder Rados noch seine Rechtsanwältin.

Was offenbart ein aufmerksamer Blick auf das Bild des „Headquarter Europe?“ Mario Rados präsentiert sich auf der Loma-Website, er hält den Kopf hoch und blickt in die Kamera. Am Tisch eines menschenleeren Restaurants sitzt ein kahlköpfiger Herr mit Dreitagebart im besten Mannesalter, eine kostbar aussehende Uhr lugt unter dem Ärmel seines Jacketts hervor; der Typ kommt gar nicht so unsympathisch über, Mario Rados, der 46-jährige aus Serbien stammende kreative Meister, „Founder and CEO of the Loma  Group.“ Er scheint mit sich und der Welt zufrieden zu sein.

Bei dem Firmensitz der Loma Group in Monaco handelt es sich um ein größeres Büro-/Wohnhaus mit vielen Mietern, in welchem neben einer Reihe weiterer Firmen und Personen auch Rados privat Unterschlupf gefunden hat und von dort – wie uns berichtet wurde – in sehr beengten Verhältnissen seinen Geschäften nachgeht. Ein „Headquarter Europe“ soll doch eigentlich etwas ausstrahlen, doch vorliegend verschwimmt in unseren Vorstellungen das Headquarter-Bild zu einem recht kleinen Büro. Mögen die Verhältnisse auch beengt sein, so reduzieren sich die Vorstellungen dann doch nicht ganz auf den eingangs erwähnten Briefkasten; ein paar Quadratmeter werden wohl doch genutzt. Aber hätte man sich den Chef eines „Multis“ , der so gerne Loma und Luxus gleichsetzt, nicht lieber in einem repräsentativ anspruchsvollem Rahmen vorgestellt, Bilder berühmter Meister an der Wand, im 20. Stockwerk hinter Panaromascheiben sitzend, den Blick genussvoll auf Nizza und die Côte d‘Azur gerichtet? Luxus zieht doch Luxus an.

Aber dieses Bild will sich partout nicht einstellen, denn von hier, aus räumlich engen Verhältnissen, kümmert sich der Firmenlenker persönlich – wie sich aus seinen eigenen, hier vorliegenden E-Mails ablesen lässt – um Versendung von vier Felgen und ganz herzergreifend selbst um die Versendung von Schrauben. Was aus den vielen hier vorliegenden E-Mails sichtbar bleibt, ist profanes Tagesgeschäft, kein Anflug von Managementkünsten. Man kann in seinen Vorstellungen keinen CEO einer Unternehmensgruppe mit Headquarters in Monaco und neuerdings Amerika  als Lenker und Strategen erkennen, der sich um Corporate Governance, Diversity und ähnliche Aufgaben kümmert sowie das, was man gemeinhin als Unternehmenskultur anstrebt, vorbildlich vorlebt.

Dabei wäre völlig nebensächlich geblieben, ob Loma in Monaco geradezu protzig residiert oder nur in einer besseren Hundehütte Geschäften hinterherhechelt, sofern Gerichtspost einfach nur zustellbar wäre. Es ist und bleibt so vieles von Loma bisher unbewiesen. Loma entwerfe, entwickle und fertige jede Komponente selbst zur Erfüllung der höchsten Anforderungen, es heißt, Loma habe eine Felgenfabrik in Deutschland (wo eigentlich?), Rados selbst will wegen gut laufender Geschäfte mit dem Aufbau einer zweiten Fabrik (wo eigentlich?) beschäftigt sein; das spanne ihn so ein, dass er nicht einmal zur weltweit wichtigen und großen Tunermesse nach Essen kommen könne, ließ er im Vorjahr wissen. Schade für zwei sich betrogen fühlende Kunden, die auf seine Teilnahme dort gebaut hatten, um hässliche Meinungsverschiedenheiten in einer in diesen Kreisen allseits verständlichen Sprache von Angesicht zu Angesicht klären zu können. Nach allem erscheint uns Mario Rados doch als überaus schillernde Figur mit ziemlich verzerrter Wahrnehmung, etwas spinnert, mit der Wahrheit nicht gerade in einem Freundschaftsverhältnis verbunden.

Halbzeit, fertigmachen zur zweiten Hälfte – Menschen brauchen Papiere, Felgen aber auch

Ohne Vorlage einer Teilegenehmigung, ABE bzw. ECE-Genehmigung oder gleichrangige Zertifikate laufen EU-weit Eintragungsbegehren ins Leere. Wer fragt, ob Räder „TÜV haben“, will sich versichern, dass sie in die Kfz-Papiere eintragungsberechtigt sind und zum Beispiel im Fall eines Falles der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Somit: Reifen auf Felgen montieren, mit dem Wagen beim TÜV vorfahren, Gutachten vorzeigen, Eintragung, Stempel, Gebühr bezahlt. So einfach ist das. Alles gut.

Von Loma finden sich Aussagen, die Felgen seien „TÜV-geprüft“ sowie „alle unsere Räder haben TÜV“. Allerdings haben es die Loma-AGBs in sich, die von Kunden aber überwiegend wohl ungelesen und damit leichtsinnig „abgehakt“ werden. Auf einem zehnseitigen DIN-A4-Ausdruck heißt es irgendwo mittendrin unter dem Punkt Beratungen kurz und ganz verschämt: „Sie haben die gesetzlichen Vorschriften und insbesondere jene, die die Zulassung Ihres Wagens betreffen (z.B. TÜV) zu beachten. Unsere TÜV-Angaben basieren auf Festigkeitsgutachten und nicht auf Artikelbeschreibungen oder Teilegutachten. Es obliegt jedoch dem TÜV-Prüfer, ob er einen Radsatz zulässt oder nicht. Wir stehen Ihnen hiermit gern helfend zur Seite, können aber nicht das Ermessen des jeweiligen Ingenieurs beeinflussen oder bestimmen.“ Damit könnte Loma fein raus sein, allerdings nur, wenn diese Klausel auch „zöge“.

Bekannt ist uns lediglich ein einziger Testreport des TÜV Austria. Dabei handelt es sich um eine gutachterliche Stellungnahme, gelegentlich unkorrekt als „Festigkeitsgutachten“ bezeichnet. Zum Zweck der Eintragung in die Kfz-Papiere ist dieser Report kaum wertvoller als ein Jodeldiplom, weil es keinen Zertifizierungscharakter hat; darauf ist Loma sowohl durch den TÜV Austria als auch den TÜV-Markenverbund ausdrücklich hingewiesen worden. Es bestehen momentan, Stand Februar 2019, keinerlei TÜV-Zertifikate zugunsten von Loma, bestätigt der Geschäftsführer des TÜV-Markenverbundes.

Prüfer stehen juristisch voll im Risiko 

Eine wesentliche Voraussetzung zur Zertifizierung ist die Existenz eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) wie zum Beispiel ISO 9001/2015. Dieses stellt sicher, dass die Fertigungsqualität unter allen Bedingungen stets gleichbleibend ist. Einen solchen Prüfungsablauf muss jedes neue Felgendesign, selbst jede neue Größe eines schon geprüften Designs durchlaufen, wenn es für ein Teilegutachten, ABE oder ECE reichen soll. Ein „Festigkeitsgutachten“ kann von jedermann in Auftrag gegeben werden. Ohne Qualitätsmanagementsystem kann aber eben nicht beurteilt werden, ob andere Räder desselben Typs identische Eigenschaften aufweisen, die zu einem positiven Festigkeitsbericht geführt haben. „Insbesondere dann, wenn das ‚Festigkeitsgutachten‘ keinen Hinweis darauf enthält, dass die Ware aus einer zertifizierten Produktionsstätte stammt, sind von den amtlich anerkannten Sachverständigen keine Einzelgenehmigung (nach § 21 StVZO) zu vollziehen“, sagt Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobiltuner (VDAT).

Im erwähnten Report des TÜV Austria fehlt ein Hinweis auf ein QMS, sodass ein solches im Loma-Produktionsablauf nicht vermutet werden kann. Damit wären aber nur die dem TÜV Austria physisch vorgelegten Räder „TÜV-geprüft“, und für jedes weitere Rad wäre ein neues „Festigkeitsgutachten“ anzufertigen und vorzulegen. Die im Internet von Loma abgegebene Erklärung „alle unsere Räder haben TÜV“ ist nach hier vertretener Auffassung nicht allein irreführend, sondern falsch, weil nicht „alle unsere Räder TÜV haben“, sondern bestenfalls die ein einziges Mal dem TÜV Austria im Jahr 2014 vorgelegten wenigen Stücke auf Festigkeit geprüft waren. Denn zur Wiederholung: In diesem angeblichen „Festigkeitsgutachten“ fehlt ein Hinweis auf ein QMS. In der Praxis habe sich gezeigt, dass sich die amtlich anerkannten Prüfer an die Vorgaben halten, aber es gebe auch – so Schmidtke – „immer wieder mal Ausnahmen“, und die Prüfer stünden dann juristisch voll im Risiko.

Und dafür, dass dieses Risiko nicht allein theoretischer Art ist, wird auf das Foto am Anfang des Textes mit den zerstörten Loma-Felgen verwiesen. Es ist somit möglich, dass Prüfer in Unkenntnis der Vorgaben gehandelt oder sich in Einzelfällen darüber hinweggesetzt haben, um einem Bekannten – entgegen den Vorschriften – einen Gefallen zu tun, selbst möglich, dass ein Prüfer nicht auf seine Gebühr verzichten wollte. Es ist lästig, sich lärmende und großmäulige Kundschaft so vom Hals zu halten: „He Bruder, machst Du Stempel, wo Problem?“ Und bei Ablehnung kommt „Bruder“ zurück, mit weiteren „Brüdern“ im Schlepptau und kocht einen solchen Prüfer weich. Und vielleicht findet sich unter den Hunderten von Prüfern auch mal einer, der sich „schmieren“ lässt. Möglich ist manches, nur zulässig ist nicht alles, und bei Unfällen ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Wenn Loma nicht einmal eine „Festigkeitsprüfung“ seiner Felgen nachweisen kann und laut TÜV-Markenverbund derzeit keine TÜV-Gutachten für Loma existieren, bestenfalls Fälschungen im Umlauf seien, dürfte es sehr schwer sein, in Deutschland Loma-Felgen in Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Die in der AGB-Klausel abgegebene Behauptung, es obliege dem TÜV-Prüfer, ob er die Räder einträgt oder nicht, ist irreführend und zudem falsch, verbunden mit der Folge, dass diese Klausel beste Aussichten hat, in einem Rechtsstreit vom Gericht „in die Tonne gekloppt“ zu werden.

Ganz und gar unmöglich war es aber wohl doch nicht. Tatsächlich kann Loma ein „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§19(2) StVZO)“ aus dem Hut zaubern, ausgestellt am 27. November 2018 von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) in Baden-Württemberg. Diese Eintragung nimmt Bezug auf das hier bereits mehrfach erwähnte – und zurückgerufene – „Festigkeitsgutachten“ des TÜV Austria. (Die Rechtslage beschreibt der TÜV Austria, siehe Kastentext unten). Dieser Prüfer hat TÜV-Vorgaben und -Empfehlungen in den Wind geschlagen mit der Konsequenz, gegebenenfalls voll in die Haftung zu geraten, wenn ein Unfall geschehen sollte. Er wird sich gegenüber dem TÜV Süd und dessen Aufsichtsgremien sowie dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg rechtfertigen müssen.

Weniger sprachgewandte Zeitgenossen könnten dies gar
als Straße einer „ehrenwerten Bande“ übersetzen wollen.

 

Räuberpistole der besonderen Art – Wer betrügt wen mit gefälschten Gutachten?

Im März 2018 wollte die Firma BB Performance drei Rädereintragungen vom TÜV unter Vorlage entsprechender Loma-Gutachten vornehmen lassen, die jedoch als Fälschungen identifiziert wurden. Sie hat daraufhin gegen Mario Rados Strafanzeige erstattet. Einige Tage später dreht Rados den Spieß einfach um, beschuldigt die Firma BB Performance unter Ankündigung einer Strafanzeige der Fälschung. Es sei mündlich vereinbart gewesen, dass zur Eintragung ein Festigkeitsgutachten verwendet werde, bis Teilegutachten vorlägen. BB habe selbst vorgeschlagen, die Teilegutachten zu bezahlen. Weil der BB-Geschäftsführer „sehr schwer von Begriff“ sei und ihm „das nötige Verständnis für eine Prüfung fehlt“, habe er – Rados – ein „Muster an Gutachten geschickt, wie es aussehen sollte,“ schreibt Rados. Leider zeige sich „die Unprofessionalität“ von BB Performance, dass man diese „Muster“ für die Eintragung verwendet habe, um sodann mit einem kühnen Schwinger nachzusetzen: „Dass Sie dann auch noch so dämlich sind, alle Kunden darüber zu informieren, zeigt das Maß an Dummheit, das Sie besitzen, da Sie sich damit selbst belasten.“ Im Übrigen habe er, Rados, „auch Maßnahmen dagegen unternommen und den Vorgang an die zuständigen Behörden weitergeleitet“. Bis heute, immerhin ein Jahr später, ist BB Performance weder von einer Anzeige noch von einer Schadensersatzklage etwas bekannt.

Zu welchem Zweck schickt Rados ein vom Original nicht zu unterscheidendes „Muster“ ohne jede Kenntlichmachung an einen Geschäftspartner, der angeblich „schwer von Begriff“ oder „unprofessionell“ und „dämlich“ ist? Wer Geldscheine druckt, tut zur Vermeidung großen Ärgers gut daran, unübersehbar das Wort Muster darauf zu knallen, und zwar von beiden Seiten. Ob Geldscheine oder TÜV-Papiere, Fälschung bleibt Fälschung. Wie beeindruckend klingt es, dass Rados mitteilt, kein Unternehmen sei in Zeiten von Photoshop etc. gegen Fälschungen gefeit? Damit offenbart er jedenfalls, den Modus Operandi zu kennen, frei übersetzt: Wie knacke ich einen Tresor? Oder eben auch: Wie fälsche ich ein TÜV-Gutachten?

Wie glaubwürdig erscheinen sonstige Loma-Erklärungen?

Schon vor dieser Fälschungsaffäre hatte Loma Trouble mit dem TÜV, weil – so drückte Rados selbst es aus – das Festigkeitsgutachten des TÜV-Austria von Loma „missbraucht“ worden sei. Das soll nun aber nicht mehr gelten. Seine Anwältin meint, da sei etwas aus dem Zusammenhang gerissen und präzisiert nunmehr, dass – Überraschung – Kunden dieses Papier missbraucht hätten. Was sollten Kunden denn mit dem eigens als Download angebotenen Gutachten wohl anderes erreichen wollen als eine Eintragung in ihre Fahrzeugpapiere? Dass es sich dabei um ein Dokument ohne Zertifizierungscharakter handelte, war für Kunden nicht erkennbar. Wie kann ein Kunde diesen Download also „missbrauchen“? Sollte er den Report ausdrucken und sich übers Bett hängen in der Hoffnung, dass ihm eine ABE zufliegen würde?

Der Missbrauch könnte doch darin liegen, dass der Eindruck erweckt wurde, hinsichtlich TÜV sei alles paletti. Auf Veranlassung des TÜV Austria habe er – hasta la vista Loma – das Gutachten vom Netz genommen, und deshalb stößt Rados der Widerruf des TÜV-Austria-Reportes sauer auf. „Enteignung“ sei das, bezahlt habe er das Gutachten schließlich, was der TÜV mache, sei – na also – „Betrug“. Loma und Rados als Opfer. So war es dann aber wohl doch nicht. Aufgeschreckt durch die Fälschungsaffäre stellte der TÜV Austria fest, dass der Auftraggeber des „Festigkeitsgutachtens“, die Firma Loma Forged Wheels Barcelona, ihren Sitz und ihre Tätigkeit aufgegeben hatte und im spanischen Handelsregister nicht mehr eingetragen war. Hinsichtlich Rechtsnachfolger(in) habe es keine Informationen gegeben. Somit wurden auf der Grundlage des einschlägigen Regelwerks der Prüfbericht und seine Verwendung im Juli vorigen Jahres mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Es bedarf keiner Hellseherei, dass Kunden sich kaum zu einem Kauf entschlossen hätten, wenn sie sich der hoffnungslosen Eintragungsproblematik bewusst gewesen wären. Diese Hürde musste überwunden, etwaige Zweifel zerstreut werden. Da kann dieser Download durchaus geholfen haben. Was ist nun glaubwürdig oder nicht ganz koscher, was erscheint gar als halbseiden? Sind Loma und Rados Opfer oder sind es Loma-Felgenkäufer? Der TÜV-Markenverbund bescheinigt dem Felgenanbieter „Machenschaften“, weil mit gefälschten Gutachten Eintragungen erschlichen werden sollten und auch das „Festigkeitsgutachten“ von TÜV Austria missbraucht wurde. Die Dummen sind die Felgenkäufer.

Wo liegt die Lösung dieses hässlichen Eintragungsproblems? Rados bemüht sich jedenfalls. Doch dieses Lob vergiftet er selbst mit einer Methode, die TÜV wie Dekra die Haare zu Berg stehen lässt. Einem Felgenkäufer versichert er, mit einem Dekra-Prüfer gesprochen zu haben, der gegebenenfalls „ohne Vorfahren“ die Eintragung vornehmen werde. Er könne es zwar nicht garantieren, aber dennoch versuchen. Zu diesem Behufe benötige er Bilder des Kundenautos mit den montierten Loma-Felgen, von vorne, von der Seite, mit Kennzeichen und Kilometerstand.

Rados ist kein Kind von Traurigkeit 

Solche Versuche hätte man vielleicht bei blutjungen, unerfahrenen Freaks vermuten können, die um alles in der Welt mit Äußerlichkeiten auffallen und protzen möchten. Dass sich aber ein Firmenchef nicht entblödet, diesen Versuch zu unternehmen, lässt tief blicken. Das ist doch wohl eine äußerst schräge Methode, die bei der Dekra auf blankes Entsetzen stieß und selbst auf einem drittklassigen Balkan-Basar verpönt sein müsste. Wie war das noch in seiner eigenen Lobeshymne: This is what makes us unique? Das macht uns einmalig?

Um einen Einzelfall handelt es sich bei diesem Vorschlag auch nicht, denn Katarina Senf, Ihrer E-Mail-Signatur zufolge im Customer Service von Loma tätig, fragt bei einem Kunden per E-Mail unverblümt an, bei welchen Prüfern er es denn schon versucht hätte und betet dieselbe Leier herunter, derzufolge einige Dekra-Prüfer die Eintragung durchaus vornähmen, weil sie Loma kennen und ihnen dies sozusagen als Vertrauensvorschuss schon genüge. Die Sache wird aber völlig bizarr eingedenk der Tatsache, dass dieser Kunde die Rechnung für vier Felgen bezahlt hatte und zusätzlich 180 Euro für die Eintragungsgarantie in die Fahrzeugpapiere durch Loma. In der Auftragsbestätigung heißt es, „die Einzelabnahme über Dekra wird garantiert, sofern Teilegutachten noch nicht fertig sind. Notwendige Papiere: Fahrzeugschein in Kopie, Kilometerstand am Tag der Montage, zwei, drei Fotos die zeigen, dass die Felgen nicht über die Karosserie stehen durch Verwendung von Spurplatten. Loma übernimmt in diesem Fall die Bereitstellung des notwendigen Reifengutachtens.“ Das war im Februar 2017, und zwei Jahre später ist Loma den Verpflichtungen immer noch nicht nachgekommen. Wie denn auch? Der Kunde hat Strafantrag wegen Verdachts des Betruges zur Jahresmitte 2018 gestellt, weil es dem Geschäftsführer der Firma Loma offensichtlich darum gehe, von seinen Kunden viel Geld für billig produzierte, nutzlose Felgen zu erhalten.

Rados ist kein Kind von Traurigkeit. Für einen mit ihm im Streit liegenden Kunden, der die gelieferte Ware als minderwertig und nicht reklamationsfrei ablehnte und sein Geld zurück will, bastelte er eine Extraseite „Clients from hell“ und präsentiert sie im Internet. Der Kunde wird auf Platz eins vorgestellt, aber Rados schwebt eine Rangliste der zehn scheußlichsten Kunden vor. Damit hat Rados den Boden der Sachlichkeit verlassen und offenbart ein nach unten hin nicht mehr zu toppendes Niveau, das „Rados-Niewo“. Wie muss ein Geschäftsmann gestrickt sein, um sich zu solchen Billigmätzchen herzugeben? Firmen leben von Kunden, aber sie sprechen nicht über Kunden, nicht öffentlich und erst recht nicht schlecht.

Ein Mitarbeiter einer seriösen Firma, der eine Rankingliste „Clients from Hell“ für seinen Arbeitgeber erstellt und veröffentlicht hätte, dürfte achtkantig aus dem Unternehmen rausfliegen und hätte nicht mal mehr eine Chance, dort auf einem Mülltonnendeckel sitzen zu dürfen, geschweige denn auf einem Bürostuhl in einem Headquarter. Wie verzweifelt muss man denn sein, um sich mit Mätzchen solcher Art meint wehren zu müssen? Gottes Garten ist groß. Wenn selbst in der Weltpolitik Wahrheiten zu Fake News und Lügen zur Wahrheit erklärt werden, begegnet man eben Menschen, die letztlich gar ihre eigenen Lügen glauben. Es besteht Hoffnung, dass solche Leute mit einem Zitat des legendären Fußballtrainers Giovanni Trappatoni ihre unternehmerische Tätigkeit beschließen können.      klaus.haddenbrock@reifenpresse.de

 

Festigkeitsgutachten haben keinen amtlichen Charakter

(Stellungnahme Andreas Cinibulk, Ingenieur beim TÜV Austria)

Ein technischer Bericht (kurz auch Festigkeitsgutachten) besitzt keinen amtlichen Charakter. Der Bericht wird an den Hersteller übermittelt und bestätigt, dass die geprüften Felgen die Prüfungen bestanden haben. Diese Berichte werden NICHT in ein zentrales Register eingespielt, weil sie nicht zur Eintragung geeignet sind und auch dafür nicht verwendet werden dürfen. Ohne eine Verifizierung des Antragstellers sagt dieser Bericht nur aus, dass die geprüften (und beschädigten) Felgen in Ordnung waren. Ohne Verifizierung (Qualitätsmanagementsystem, das vom Kraftfahrtbundesamt gefordert wird) kann die gleichbleibende Qualität einer Serienfertigung nicht sichergestellt werden. Wenn ein anderer technischer Dienst ein Teilegutachten (wenn inzwischen ein Qualitätsmanagementsystem des Kunden vorhanden wäre) erstellen würde, muss dieser technische Dienst bei uns den technischen Bericht anfragen. Als technischer Dienst dürfen wir technische Berichte vom Kunden nicht mehr annehmen. Diese Berichte müssen IMMER von dem technischen Dienst, der diesen ausgestellt hat, an jenen technischen Dienst übermittelt werden, der das Teilegutachten (ABE) erstellt. Diese Weitergabe muss vom Kunden angefragt werden.                                       Andreas Cinibulk/cs

 

4 Kommentare
  1. Christian Roetzer says:

    Sehr launig geschrieben- es zeigt welche undurchsichtigen Geschäftspraktiken möglich sind und was auch einzelne Gutachter dann doch ohne rechtliche Basis eintragen

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