Kautschukkartell von der EU bestraft
Nach jahrelangen Recherchen einschließlich Durchsuchungen von Büroräumen beteiligter Firmen hat die EU-Kommission jetzt das Verfahren gegen mehrere Unternehmen aus der Chemiebranche beendet, deren Produkte zur Herstellung von Synthesekautschuk genutzt wird, wie es in der Reifenfertigung benötigt wird. Die EU hat gegen die beteiligten Unternehmen Shell, Dow Chemical, ENI, Unipetrol und Trade-Stomil Bußgelder in Höhe von insgesamt 519 Millionen Euro verhängt, die zweithöchste Geldstrafe, die jemals von der EU wegen Preisabsprachen verhängt worden ist. Wer im Einzelnen von der Gesamtsumme wieviel zu berappen hat, schreibt die EU nicht.
In den 90er Jahren und bis Anfang dieses Jahrzehnts hatten die Firmen Geheimabsprachen getroffen, die zu Lasten von Kunden – vor allem aus der Reifenindustrie – gingen. Involviert war damals auch der deutsche Bayer-Konzern. Die deutsche Bayer AG bzw. der damalige für diese Produkte verantwortliche Geschäftsbereich, der mittlerweile abgespalten ist und unter dem Namen Lanxess an der Börse gehandelt wird, waren ebenfalls in das Kartell involviert. Im Sommer 2004 war Bayer in den USA schon eine Geldstrafe in dieser Angelegenheit (Preisabsprachen in der Zeit von 1995/96 bis 2001/02) in Höhe von 66 Millionen Dollar auferlegt und auch akzeptiert worden. Ebenfalls in dieser Sache war die Firma Chemtura in den USA mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Dollar belegt worden.
Ende letzten Jahres hatte auch die EU-Kommission gegen den Bayer-Konzern eine Strafe in Höhe von 58,9 Millionen Euro ausgesprochen. Diese war allerdings anteilig auf die noch junge Firma Lanxess umgelegt worden, die wie Bayer für die erwartete Geldstrafe Rücklagen gebildet hatte. Dass Bayer dieses Mal nicht auf der Liste der bestraften Unternehmen steht, dürfte daran liegen, dass Bayer zum einen in dieser Sache schon einmal zur Kasse gebeten wurde, zum anderen vor allem aber daran, dass das Unternehmen – wie „Die Welt“ schreibt – „gebeichtet“ habe und so einer drohenden Geldstrafe in Höhe von 204 Millionen Euro ausweichen konnte. Bayer hatte die Beteiligung an den Preisabsprachen umfassend zugegeben und von der so genannten „Kronzeugenregelung“ Gebrauch gemacht, andere Unternehmen – genannt werden in den Medien beispielsweise Dow (40 Prozent Ermäßigung wegen im Nachhinein gemachter Geständnisse) und Shell – hätten später ebenfalls Verfehlungen eingeräumt.
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