Erstattung von Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Teilen
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) weist in einem aktuellen E-Mailing noch einmal darauf hin, dass die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Teilen auf den Lieferanten zurückfallen, etwas, das seit 2018 gesetzlich geregelt ist. „Seither ist …