Parallelimporteure üben sich im Katz-und-Maus-Spiel mit Goodyear
Dass Goodyear gegen unautorisierte Parallelimporte seiner Produkte in den europäischen Markt konsequent vorgeht, hat sich unlängst erst anlässlich der Bekanntgabe einer Einigung mit einem niederländischen Großhändler offenbart, auf deren Basis eine Klage des Reifenherstellers wegen Markenrechtsverletzung zu den Akten gelegt werden konnte. Doch damit ist das Problem solcher – wie Goodyear selbst sagt – „illegaler Parallelimporte“ nicht vom Tisch, hat das Unternehmen in diesem Zusammenhang zuletzt doch von einer großen Zahl von Händlern berichtet, gegen die rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Außerdem scheint die Gegenseite dem Reifenhersteller die Sache nicht unbedingt einfacher machen zu wollen, wie sich einem an seine Handelskunden gerichteten Schreiben des Konzerns entnehmen lässt, das der NEUE REIFENZEITUNG vorliegt. Damit wolle man sie – heißt es dort – „darauf aufmerksam machen, dass immer mehr Wulst-Barcodes auf Reifen in europäischen Märkten absichtlich beschädigt werden“. Dies demnach in dem Bemühen, auf diese Weise „wichtige Informationen zur Rückverfolgung und über die Qualität von Reifen“ zu entfernen. Da liegt die Vermutung nahe, dass Parallelimporteure, die Reifen auf unautorisiertem Wege bzw. unter Verletzung von Goodyears Markenrechten in den Markt bringen, dem Hersteller so die Nachverfolgbarkeit der Warenströme erschweren wollen. christian.marx@reifenpresse.de
Das diese Strichcodes im Wulstbereich der Reifen bei etlichen Reifenherstellern aber immer wieder zu schleichendem Luftverlust führen will von den Reifentechnikern keiner hören. Es muss doch auch die Möglichkeit geben einen anderen Platz auf dem Reifen zu wählen als der empfindliche Wulstbereich.