„Reifen-1“-Warenwirtschaft wird (nicht komplett) eingestellt

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Selbst wenn damit „keine xRechnungen/ZugFERD erzeugt werden“ könnten, sondern nur gedruckte und/oder PDF-Rechnungen, lasse sich „Reifen-1“ weiterhin nutzen etwa als Archiv-/Auskunftssystem oder wegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, heißt es vonseiten EMU Computer (Bild: Kochs EDV-Service)

Nutzer der früher von Kochs EDV-Service (Niederkassel) angebotenen „Reifen-1“-Branchenlösung sind Mitte Oktober von der mittlerweile die Warenwirtschaft betreuenden Firma EMU Computer (Gräfenberg) mit einem Schreiben davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich „nach eingehender Prüfung“ herausgestellt habe, dass sich mit der Software die sogenannte E-Rechnung „aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzen lässt“. Da Letztere im B2B-Bereich gemäß der Europanorm (EN) 16931 allerdings zum 1. Januar Pflicht wird, bräuchten „Reifen-1“-Nutzer ab diesem Termin ein neues Warenwirtschaftssystem für die Fakturierung, heißt es weiter in dem Schreiben. Ausgenommen seien zunächst zwar Betriebe mit einem Jahresumsatz bis maximal 800.000 Euro, doch spätesten zum 1. Januar 2028 gelte die Pflicht zur E-Rechnung dann auch für sie. Eine solche Ankündigung mitten im laufenden Umrüstgeschäft und noch dazu lediglich gut zwei Monate vor Ultimo dürfte bei so manchem „Reifen-1“-Anwender für Sorgenfalten gesorgt haben.

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