Steuersündiger Reifenhändler scheitert mit Revision beim BGH

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Der Bundgerichtshof hat die Revision des wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe belangten Reifenhändlers Mark S. gegen das Urteil der Vorinstanz „als unbegründet verworfen“ (Bild: BGH/Nikolay Kazakov)

Vor einem Jahr hat der Fall eines Reifenhändlers für Schlagzeilen gesorgt, der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von fast fünf Jahren verurteilt worden ist. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes Essen hatte Mark S. als Hauptbeschuldigter in dem Verfahren, das anders als bei ihm mit Blick auf seine ehemalige Lebensgefährtin gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden war, Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Zwischenzeitlich hat sich dessen erster Strafsenat auf Antrag des Generalbundesanwaltes mit der Sache befasst und nach Anhörung des Beschwerdeführers die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Vorinstanz „als unbegründet verworfen“ und ihm zudem auferlegt, die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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