Bleibt es bei „nur 30 Millionen Euro“ Strafe bei Otto Fuchs?
Gerade erst hatte das Oberlandesgericht in Düsseldorf eine ursprünglich vom Bundeskartellamt auf 145 Millionen Euro angesetzte Strafzahlung des Unternehmens Otto Fuchs aus Meinerzhagen auf 30 Millionen Euro reduziert, jetzt legte das Bundeskartellamt Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf ein. Das Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ob und wann das Verfahren neu aufgerollt wird, steht jedoch noch nicht fest. Momentan warte das Bundeskartellamt auf „die schriftliche Urteilsbegründung aus Düsseldorf, um die Rechtsbeschwerde auszuarbeiten“.
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