Otto Fuchs muss „nur noch 30 Millionen Euro“ wegen kartellrechtlicher Absprachen zahlen
In dem Kartellbußgeldverfahren gegen Otto Fuchs Beteiligungen KG, einem Hersteller von Aluminiumteilen für die Automobilindustrie wie etwa auch Aluminiumrädern, hat das Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eine Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro und gegen drei ehemalige Leitungspersonen Geldbußen in Höhe von insgesamt 34.000 Euro verhängt. 2020 hatte das Bundeskartellamt eine Strafe von 145 Millionen Euro gegen die Otto Fuchs verhängt sowie 40 Millionen Euro gegen die anderen vier Beklagten. Das Unternehmen aus Meinerzhagen hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts eingelegt.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!