Otto Fuchs muss „nur noch 30 Millionen Euro“ wegen kartellrechtlicher Absprachen zahlen

,
Otto Fuchs Meinerzhagen

In dem Kartellbußgeldverfahren gegen Otto Fuchs Beteiligungen KG, einem Hersteller von Aluminiumteilen für die Automobilindustrie wie etwa auch Aluminiumrädern, hat das Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eine Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro und gegen drei ehemalige Leitungspersonen Geldbußen in Höhe von insgesamt 34.000 Euro verhängt. 2020 hatte das Bundeskartellamt eine Strafe von 145 Millionen Euro gegen die Otto Fuchs verhängt sowie 40 Millionen Euro gegen die anderen vier Beklagten. Das Unternehmen aus Meinerzhagen hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts eingelegt.

Sie sind noch kein Leser? Das können Sie hier ändern.

Leser werden

Möchten Sie den gesamten Beitrag lesen? Dann loggen Sie sich bitte ein. Hier einloggen
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert