EuGH-Entscheid stärkt freien Kfz-Werkstätten den Rücken

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Aus Sicht der Werkstattkette ATU ermöglicht eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Zugriff auf Fahrzeugdaten allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern, zukünftig „ohne Einschränkungen“ diesbezüglich mit vertragsgebundenen Betrieben der Automobilhersteller zu konkurrieren (Bild: ATU)

Das Thema Zugriff auf Fahrzeugdaten treibt unabhängige Kfz-Serviceanbieter schon lange um. Zumal Automobilhersteller ihnen den Zugang dazu erschweren durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren. „Dies verursacht unnötige Kosten in den Betrieben und beeinträchtigt den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt. Außerdem schränkt es die Wahlfreiheit der Verbraucher – bei potenziell steigenden Kosten – ein“, erklären die Kooperationspartner ATU und Carglass, warum sie vergangenes Jahr beim Landgericht Köln eine entsprechende Musterklage eingebracht haben gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA). Laut den beiden Unternehmen gibt es jetzt Neues in dieser Sache, nachdem die Kölner das Ganze zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt haben, weil es in besagtem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging. Demnach ist auf europäischer Ebene ein Urteil im Sinne der Kläger gefallen. Was insofern – sagt die Werkstattkette ATU – die von den Fahrzeugherstellern eingeführten „wettbewerbswidrigen Hindernisse“ beseitige.

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