EU-Kommission beschließt Wiederaufnahme des China-Zollverfahrens

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Die EU-Kommission will ihre Untersuchung gegen Lkw- und Busreifenhersteller mit Produktion in China wieder aufnehmen, nachdem das Gericht der Europäischen Union Anfang Mai die Durchführungsverordnungen der EU-Behörde aus dem Jahr 2018 zur Verhängung von Antidumping- und Antisubventionszöllen für nichtig erklärt hatte. Laut dem Gericht war die Berechnung der Verkaufspreise, die der ursprünglichen Zollentscheidung zugrunde lag, nicht vergleichbar gewesen; außerdem sei einigen Verfahrensparteien der Zugriff auf Informationen verwehrt worden. Gegen die Zölle hatten der Verband China Rubber Industry Association (CRIA) sowie die China Chamber of Commerce of Metals, Minerals & Chemicals Importers & Exporters (CCCMC) geklagt. Nun nimmt die EU-Kommission einen zweiten Anlauf, um die in dem Urteil beanstandeten Fehler der Ausgangsuntersuchung zu korrigieren, wie es dazu im Amtsblatt der Europäischen Union in einer Bekanntmachung vom 8. Juli 2022 heißt, für die auch bereits eine Durchführungsverordnung zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren ergangen ist.

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  1. […] weit mehr als vier Monaten hat die Europäische Kommission nun schon die Wiederaufnahme des Zollverfahrens für Lkw- und Busreifen aus chinesischer Produktion beschlossen, nachdem der Europäische Gerichtshof die ursprüngliche Zollentscheidung aus 2018 für […]

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