Urteil zur Radmutterkontrolle sorgt für reichlich Diskussionsstoff
„Lächerlich“ oder „ein Witz so was“ waren die ersten Reaktionen, die auf den Facebook-Seiten der NEUE REIFENZEITUNG zu unserer Berichterstattung über ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München gepostet wurden. Und es folgten noch eine ganze Reihe mehr. Bei Redaktionsschluss unserer Februar-Ausgabe, in welcher der Gerichtsentscheid, wonach Kfz-Betriebe die Verantwortung für die Radmutterkontrolle bzw. eine ordnungsgemäße Befestigung der Räder an ihrem Auto beispielsweise nach einem saisonalen Umstecken nicht per Hinweis an ihre Kunden delegieren können, unser Thema des Monats sein wird, waren fast 60 Kommentare aufgelaufen zusätzlich zu denen auf unserer eigenen Website. Zudem hat der Beitrag dort wie auf unserer Social-Media-Präsenz eine Reichweite erzielt wie nur wenige andere vor ihm. Was zeigt: Die Sache bewegt die Branche gewaltig. christian.marx@reifenpresse.de
radschrauben müssen vorort korrekt befestigt werden ein nachziehen der kunden kann doch keiner wahrlich verlangen handhaben es schon jahrzentelang so wenn jeder kunde zum nachziehen käme furchtbar in der saison mfg volker braun
Ich verweise auf die Neue Reifenzeitung, Ausgabe 1/2014:
Gemäß Urteil des LG Heidelberg muß zwingend, deutlich und mündlich darauf hingewiesen werden, daß der Kunde zur Radschraubenkontrolle wiederkommen muß, da Radschrauben sich eben lösen können.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand…
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung verbunden mit dem Hinweis, dass unsere umfangreiche Berichterstattung zu der (Einzelfall-)Entscheidung des OLG München im Rahmen des Themas des Monats der Februar-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG eben gerade so betitelt ist: “Vor Gericht und auf hoher See …” – Sie scheinen hellseherische Fähigkeiten zu haben. :-)
Mit freundlichen Grüßen
Christian Marx
(Redaktion NEUE REIFENZEITUNG)