BAG nennt Details zur neuen De-minimis-Förderperiode 2022
Das BAG hat Details zur neuen Förderperiode 2022 für das De-minimis-Programm veröffentlicht, für das ab diesem Freitag (7. Januar) die Anträge gestellt werden können. Im Vergleich zum Förderprogramm des Vorjahres ergeben sich indes keine maßgeblichen Veränderungen, wie auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer Mitteilung feststellt. Gefördert werden kann demnach die Anschaffung neuer Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung bzw. – bei Reifen mit Herstelldatum vor 2018 – mit M+S-Kennzeichnung nach der sogenannten Kategorie 1.3 pauschal mit 100 Prozent; Ausnahme: Reifen für die Antriebs- bzw. vorderen Lenkachsen.
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