De-minimis-Fördervolumen soll 2022 geringer ausfallen als 2021

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Seit Anfang Januar können Anträge nach dem De-minimis-Förderprogramm beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden, auch wenn es bisher noch kein verabschiedetes Bundeshaushaltsgesetz für 2022 gibt. Das soll sich dieser Tage bekanntlich ändern, hat doch die parlamentarische Beratung zum Regierungsentwurf begonnen. Zwei Jahren Corona-Pandemie und vier Wochen Ukraine-Krieg sollen sich dabei nach dem Willen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) nicht übermäßig negativ auf das vorgesehene Fördervolumen auswirken. Dennoch muss sich die Branche wohl auf einen Rückgang einstellen.

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