Kfz-Steuerreform laut BRV eine Entlastung kleinerer/mittelständischer Betriebe

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Anfang Oktober hat der Bundesrat die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes abgenickt. Sie ist Teil der Maßnahmen, mit der die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr zu sorgen will. Insofern ist die Kfz-Steuer für Pkw künftig stärker an deren Kohlendioxidemissionen ausgerichtet. Gleichzeitig können nach Aussagen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) im Zuge dessen vor allem kleinere und mittelständische Betriebe von Entlastungen profitieren. „Die insbesondere von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung genutzt werden können, werden zukünftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert. Die Regelung des § 18 Absatz 12 KraftStG wird abgeschafft. Damit werden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe entlastet und in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation unterstützt“, erklärt BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin. cm

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