Präventive Reifendichtmittel: Actio und Reactio

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Es hat mittlerweile schon so etwas wie „Dinner for One“ an Silvester: Immer wenn DSV Road Holding NV als Anbieter des präventiven Reifendichtmittels „Ultra-Seal“ etwas Neues dazu berichtet, dann folgt daraufhin meist immer auch eine Stellungnahme des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) zu der Thematik. Denn bekanntlich liegen beide Seiten im Clinch im Bezug auf die Frage, ob der Einsatz des Produktes über einen temporären Notbehelf nach einer Panne hinaus hierzulande rechtlich überhaupt zulässig ist. Seitens DSV ist man davon freilich vollkommen überzeugt. Der BRV vertritt basierend auf der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen in der Bundesrepublik Deutschland andererseits bekanntlich eine gegenteilige Auffassung. Unabhängig davon haben freilich auch Dritte ihre Meinung zu präventiven Reifendichtmitteln ganz allgemein – und gehen dabei sogar noch einen Schritt weiter. Einer von ihnen ist auch Dr. Johann Schlögl, von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Vulkaniseur -und Reifenmechanikerhandwerk. „Mit Pannenhilfsmitteln präventiv ausgestattete Reifen erhöhen das Gefährdungspotenzial im regulären, öffentlichen Straßenverkehr und sind daher abzulehnen“, sagt er. christian.marx@reifenpresse.de

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