Logik der De-minimis-Förderung kaum nachvollziehbar – und nicht folgenlos
Aufgrund einer Vielzahl an den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) gerichteter Anfragen dazu hat sich die Branchenvertretung die Mühe gemacht, basierend auf entsprechenden Onlineinformationen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sowie durch zusätzliche Nachfrage bei der Behörde im Detail zu klären, die Anschaffung welcher Reifen nunmehr denn tatsächlich gemäß des sogenannten De-minimis-Förderprogramms 2016 bezuschusst werden kann.
Demnach werden Reifen für nicht angetriebene Achsen (Lenkachsen, Nachlaufachsen) mit 80 Prozent gefördert, sofern sie eine M+S-Markierung aufweisen. Fehlt letztere Kennzeichnung auf der Seitenwand, werden Reifen für nicht angetriebene Achsen entsprechend ihrer Reifenlabeleinstufung gefördert, und zwar mit 50 Prozent, wenn ihr Rollwiderstand bzw. ihre Kraftstoffeffizienz in die Klasse „A“ fällt, während es bei „B“- respektive „C“-Einstufung immerhin noch 40 bzw. 30 Prozent sind und/oder die Einstufung in Bezug auf die Geräuschemissionen mit lediglich einer stilisierten schwarze Schallwelle (zusätzliche) 30 Prozent an Förderung bringen. Andererseits sind laut dem BRV mit M+S gekennzeichnete Antriebsachsreifen von einer De-minimis-Förderung ausgenommen, während solche ohne M+S-Kennung genauso gefördert werden wie Reifen für Lenk- und Nachlaufachsen ohne M+S-Symbol. „Runderneuerte Reifen können nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 nicht gefördert werden (kein Reifenlabeling möglich), im Zweifelsfalle aber nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 (M+S-gekennzeichnete Reifen für nicht angetriebene Achsen)“, so der Verband weiter.
Ihm erschließen sich eigenen Worten zufolge diese Regelungen weder rechtlich noch fachlich/inhaltlich. Deutlich macht der BRV die fehlende Logik des Ganzen anhand eines so von ihm bezeichneten „Worst-Case“-Beispiels. „Ein M+S-gekennzeichneter Reifen für nicht angetriebene Achsen mit der Energieeffizienzklasse ‚E’ und drei Schallwellen wird mit 80 Prozent gefördert, während ein M+S-gekennzeichneter Reifen für angetriebene Achsen mit der Energieeffizienzklasse ‚A’ und einer Schallwelle – also der definitiv ‚bessere’ Reifen im Sinne der Reifenkennzeichnungsverordnung und u.E. auch der De-minimis-Förderrichtlinie –nicht gefördert wird, nur weil er mit M+S gekennzeichnet ist“, führt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler aus. Dies bestärke den Verband in seinen Bemühungen und Aktivitäten, einschließlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln zumindest für 2017 (für die Förderperiode 2016 ist dies nicht mehr möglich) eine Förderung runderneuerter Reifen und nunmehr auch mit nach Reifenkennzeichnungsverordnung im Rollwiderstand „A“, „B“ oder „C“ und/oder mit einer Schallwelle gekennzeichneter Reifen für angetriebene Achsen mit M+S-Kennzeichnung durchzusetzen.
Zumal die in diesem Jahr weggefallene Förderung runderneuerter Lkw-Reifen für die Runderneurer hierzulande gravierende Auswirkungen zu haben scheint. „Spediteure kaufen nun eher Neureifen, teilweise auch günstige Importreifen aus Asien. Denn dafür erhalten sie De-minimis-Fördermittel“, bringt Dirk Beinhoff, Geschäftsleitungsmitglied der Emigholz GmbH und Leiter deren Runderneuerungswerkes in Bremen, das Ganze auf den Punkt. Damit werde das ursprüngliche Ziel des staatlichen De-minimis-Programms, Maßnahmen zu unterstützen, die der Stärkung der deutschen Wirtschaft und dem Umweltschutz dienen, indem Emissionen und Materialverbräuche verringert werden, seiner Meinung nach konterkariert. Denn Neureifen würden zwar die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllen, ein vom Hersteller selbst ausgestelltes Reifenlabel sei aber im Hinblick auf die Ressourcenschonung nicht mit runderneuerten Lkw-Reifen vergleichbar. Zwar dürften Runderneuerer die im EU-Reifenlabel geforderten Nachweise über den Rollwiderstand der produzierten Runderneuerungen selbst erbringen, doch könnten die Unternehmen dies weder organisatorisch noch wirtschaftlich leisten, kritisiert Beinhoff.
„Mit Blick auf den Umweltschutz und die mit der Änderung der Förderkriterien verbundene dramatische Erhöhung des Altreifenanfalls ist diese Situation sehr bedenklich und nicht konform mit dem eigentlichen Ziel des De-minimis-Programms“, ergänzt er. Als Folge dessen berichtet Emigholz von seit Jahresbeginn deutlich rückläufigen Aufträgen für sein Werk in Bremen, wo acht Mitarbeiter im letzten Jahr noch rund 10.000 runderneuerte Lkw-Reifen fertigten. Mittelfristig werde man die eigenen Kapazitäten anpassen müssen, sollte die Nachfrage weiter rückläufig sein, ist vonseiten der Norddeutschen zu hören. Freilich sehen sie trotz des Wegfalls der De-minimis-Förderung weiterhin große Vorteile bei der Nutzung runderneuerter Reifen. „Für die Fuhrunternehmen ist Wirtschaftlichkeit verbunden mit Zuverlässigkeit oberstes Gebot, das gilt vor allem für die Lkw-Flotten. Billige, minderwertige Neureifen, wie sie aus Fernost zu uns gelangen, können der Langlebigkeit runderneuerter Markenreifen nichts entgegensetzen“, meint Beinhoff. Bleibt für die Runderneuerungsbranche zu hoffen, dass diese Botschaft breites Gehör findet bei den Transportunternehmen. cm
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