Gericht sieht Conti-Geschmacksmuster durch Aeolus/Heuver verletzt

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Laut einem schon im Dezember vergangenen Jahres von ihm gefällten Urteil sieht das Landgericht Hamburg ein EU-Geschmacksmuster von Continental durch bestimmte Reifen der Marke Aeolus verletzt. Konkret handelt es sich demnach um die Lkw-Profile „ATR 33“ und „Neo Allroads T+“ der chinesischen Marke Aeolus, die vom niederländischen Reifengroßhändler Heuver vertrieben wird. Letzterer soll die fraglichen Reifen entsprechend beworben und verkauft haben in der EU, weshalb Conti 2016 Klage gegen das Unternehmen eingereicht hatte. Denn nach Auffassung des deutschen Reifenherstellers wiesen die Profile der beiden Aeolus-Reifen Designelemente auf, die Continental für seine Modelle des Typs „HTR 2“ entwickelt hatte und gemäß EU-Recht (eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) schützen ließ. Das Gericht hat dies offenbar genauso gesehen und entsprechend geurteilt. cm

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