Problem mit Zentralverschluss der Räder einiger Porsche-Modelle – Rückruf
Entsprechende Meldungen dazu waren während der vergangenen Wochen schon des Öfteren zu lesen, doch nun liegt der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Lahr) nach entsprechender Rückfrage eigenen Angaben zufolge dazu auch ein offizielles Statement des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vor: Es geht um Mängel am Zentralverschluss von Rädern der Porsche-Baureihen 911 (Typ 992), 718 (Typ 982) und Panamera (Typ G3). Demnach soll das KBA im Rahmen der laufenden Qualitätsprüfung festgestellt haben, dass die Radbefestigung mittels Zentralverschlussmutter bei Fahrzeugen der Modelle 982/992/G3 nicht den entsprechenden Spezifikationen entspreche. „Ein falsch angezogenes Rad kann zu einer Beschädigung oder sogar zum Bruch der Zentralverschlussmutter führen. Dies kann zum Radverlust und gegebenenfalls auch zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen. Damit erhöht sich das Risiko von Unfällen und Verletzungen. Aus Sicherheitsgründen dürfen daher die betroffenen Fahrzeuge nicht gefahren werden, bis eine Reparaturmaßnahme durchgeführt wurde. In einer zukünftigen Rückrufmaßnahme soll die ordnungsgemäße Funktion des Radspannsystems mit Zentralverriegelung überprüft und gegebenenfalls auch ausgetauscht werden“, wie die Kanzlei aus dem betreffenden KBA-Schreiben zitiert.
In der Zwischenzeit würden die aktuell betroffenen Halter in Deutschland ermittelt und in den kommenden Tagen dann auch schriftlich benachrichtigt. Mittels Anschreiben sollen sie auf den Mangel an der Zentralverschlussmutter hingewiesen und aufgefordert werden, ihre Fahrzeuge nicht mehr in Betrieb zu nehmen. Sobald eine geeignete Maßnahme zur Lösung des Problems feststehe, folge ein weiteres Anschreiben mit der Bitte, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, um diese dort dann am betreffenden Fahrzeug durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang spricht die Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr von weltweit 10.600 durch Porsche zurückgerufenen Fahrzeugen mit potenziell fehlerhafter Zentralverschlussverschraubung, von denen rund 2.150 auf den deutschen Markt entfallen. Diese Zahlen hat so wohl auch der Fahrzeughersteller selbst gegenüber Auto Motor und Sport (AMS) bestätigt nach einer konkreten Nachfrage des Magazins, selbst wenn in den Rückrufdatenbanken des KBA oder der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) bis dato noch nichts dazu verzeichnet ist. Laut AMS geht es bei alldem um zwischen dem 1. September 2023 und dem 23. Oktober 2024 produzierte Fahrzeuge, wobei jedoch nicht alle in diesem Zeitraum gefertigten Autos mit Zentralverschlussrädern betroffen seien.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!