Was sich 2024 für Autofahrer ändert

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Dass die Bundesregierung die Förderung der Anschaffung neuer Elektroautos Knall auf Fall beendet hat, dürfte jeder mitbekommen haben – aber auch sonst ändert sich 2024 noch so manches für Autofahrer (Bild: ATU)

Dass sich die staatliche Förderung der Anschaffung eines neuen Elektroautos im kommenden Jahr nicht wie geplant nur reduziert, sondern sie aufgrund der angespannten Haushaltlage des Bundes mittlerweile komplett abgeschafft wurde, hat sicherlich bereits jeder mitbekommen. Dennoch ändert sich 2024 für Autofahrer noch so manch anderes.

So wird zu Jahresbeginn die Kohlendioxidsteuer von derzeit noch 30 Euro pro Tonne des Gases auf dann 45 Euro je Tonne erhöht, wodurch sich die Spritpreise nach Berechnungen des ADAC um vier bis fünf Cent je Liter erhöhen sollen. Darüber hinaus müssen weitere Jahrgänge im kommenden Jahr ihren alten rosa- oder graufarbenen Führerschein in ein Dokument im Scheckkartenformat umzutauschen. „Bis zum 19. Januar 2024 haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 Zeit. Der neue ist dann 15 Jahre gültig und kostet 25 Euro“, weiß Franz Eiber von der Werkstattkette ATU. Wer aus der genannten Gruppe nach besagtem Stichtag mit einem alten „Lappen“ erwischt wird, zahle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro und müsse den neuen Führerschein bei der Polizei vorlegen, heißt es.

Außerdem werden im neuen Jahr weitere Assistenzsysteme in Fahrzeugen verpflichtend mit dem Ziel, so die Sicherheit zu erhöhen. Ab dem 7. Juli neu zugelassenen Pkw müssen laut ATU unter anderem mit einem Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeits-/Aufmerksamkeitswarner, Notbrems- sowie Abbiegeassistenten mit Kollisionswarner ausgerüstet sein. „Zusätzlich müssen ab Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem ‚Event Data Recorder‘ (EDR) ausgestattet sein. Diese Blackbox sammelt Daten zu Geschwindigkeit und ABS und liefert im Falle eines Unfalls genauere Informationen zum Unfallhergang. Die Daten werden jedoch nur gespeichert, wenn es zu einem Unfall kommt, andernfalls werden sie nach Sekunden automatisch vom System gelöscht“, so Eiber.

Wer 2024 zur Hauptuntersuchung (HU) muss, bekommt nach bestandener Prüfung eine blaue Plakette, die dann bis 2026 gültig ist. „2024 erstzugelassene Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren, also 2027, zur HU“, ergänzt der ATU-Mann unter Verweis nicht zuletzt einerseits darauf, dass auf rund 7,4 Millionen Autofahrer auch Preiserhöhungen für ihre Haftpflichtversicherung zukommen. Als Grund dafür wird das Festlegen neuer Typklassen für viele Automodelle durch die Versicherungsgesellschaften genannt. „Der Großteil der Fahrzeughalter:innen, rund 29,4 Millionen, muss sich aber keine Gedanken machen. Für sie bleibt die Typklasse des Vorjahres bestehen, und sie müssen keine großen Preissprünge befürchten“, schränkt Eiber andererseits ein.

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