RDKS-Patzer: Einmal ist keinmal. Was ist dann zweimal?
Seit rund zehn Jahren ist sie verpflichtend: die Ausstattung sämtlicher neu zugelassener Fahrzeuge der Klasse M1 mit Reifendruckkontrollsystemen (RDKS). Seither ist die Zahl der Pkw, SUVs etc., die über ein solches System – sei es ein über Sensoren direkt messendes oder eines, dass aus vom ABS detektierten Raddrehzahldifferenzen auf Druckabweichungen schließt – verfügen, naturgemäß beständig im Markt angestiegen. Heißt: Jeder Reifenservicebetrieb sollte mittlerweile eine erkleckliche Anzahl derart ausgestatteter Fahrzeuge auf dem Hof gehabt haben und nunmehr fit im Umgang mit RDKS bei deren Neubereifung oder dem saisonalen Räderwechsel sein.
So sehr ich Ihren Unmut verstehen kann, ich bitte aber zu bedenken das nicht wenige Fahrzeugtypen nach erfolgter Eingabe der jeweiligen Parameter im Bordsystem eine direkt anschließende Initialisierungsfahrt fordern. Dies kann im ungünstigsten Fall über mehr als 20 Kilometer ununterbrochene Fahrstrecke bedeuten was dem jeweiligen Reifenmonteur in der Wechselsaison unmöglich zuzumuten ist. Auf dem heutigen Stand der Technik sollte das Fahrzeug aber wissen das nach dem nächsten einschalten der Zündung (Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden) die Initialisierungsfahrt beginnen kann. Aber – folgendes Szenario ist auch in Ihrem Falle denkbar und kommt bei bestimmten Fahrzeugtypen immer wieder vor: Der Monteur hat nach dem korrekten einstellen des Reifendrucks das Bordsystem über den erfolgten Radwechsel informiert (in welcher Form auch immer, ist von Fahrzeug zu Fahrzeug sehr unterschiedlich) und das Fahrzeug danach aus der Werkstatt auf den Parkplatz gefahren. Der Monteur stellt das Fahrzeug ab und verriegelt dies natürlich. Und jetzt kommt die Krux: Das Fahrzeug “vergisst” schlichtweg die eingegebene Information! Der Kunde hat den Schlüssel an sich genommen und bekommt nun nach einer gewissen Fahrstrecke den Warnhinweis…. Die Fahrzeuge merken sich heute die Sitzposition, Spiegeleinstellung, zuletzt gehörten Radiosender usw. aber diese wichtige Info nicht! …. Schade, denn wie vielleicht in Ihrem Falle auch, geht der Kunde mangels Wissen über das von mir gerade geschilderte Problem davon aus, dass die Werkstatt eine erforderliche Tätigkeit versäumt hat….
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hermann
Hallo Herr Hermann,
vielen Dank für Ihre Hinweise bzw. das Interesse an dem Beitrag.
Allerdings handelt es sich beim fraglichen Fahrzeug nicht um eines, das eine Initialisierungsfahrt erfordern würde: Es genügt bei ihm tatsächlich ein einfaches Bestätigen, dass der Druck okay ist.
Also flugs selbst ein Manometer bemüht, RDKS zurückgesetzt und in die Garage gefahren – bei der nächsten Fahrt dann keine Störungsmeldung.
Insofern ist zumindest im vorliegenden Fall wohl doch von einem Versäumnis der Werkstatt auszugehen, zumal bei den beiden Malen zuvor bei identischem Setup und demselben Betrieb ja alles tip-top gewesen ist.
Wer die Zusammenhänge kennt, für den ist so etwas natürlich keine große Sache. Otto Normalverbraucher ohne viel Interesse am Thema Reifen könnte aber schon ein wenig angesäuert reagieren.
Bei alldem ist unser Beitrag übrigens nicht dazu gedacht, damit jemanden an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr als kleiner Gedankenanstoß, damit solche unnötigen Fehler/Nachlässigkeiten zukünftig seltener passieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Marx
(Redaktion NEUE REIFENZEITUNG)