Bei Pkw kann man „nahezu jede Reifenverletzung reparieren“, wenn …
Laut Ludwig Ketzer, Head of Global Product Management & Application Automotive bei Rema Tip Top, gibt es „eigentlich“ keine technischen oder wirtschaftlichen Grenzen für eine Reifenreparatur. „Beim Pkw kann man nahezu jede Reifenverletzung reparieren, sofern der Reifen noch eine ausreichende Profiltiefe aufweist“, sagt er. In diesem Zusammenhang vergisst er freilich nicht, auf die rechtlichen Grundlagen diesbezüglich respektive die „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ hinzuweisen, die eine Erweiterung des Paragrafen 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darstellt. „Dort sind sowohl die Beurteilung von Reifenschäden als auch die Reparatur und Instandsetzung von Reifenschäden geregelt. Ein Fachbetrieb muss in der Lage sein, den Reifen zu begutachten und zu überprüfen, ob dieser reparaturwürdig und reparaturfähig ist. Wenn das der Fall ist, darf der Reifen instandgesetzt werden“, so Ketzer. Dabei schränkt er zugleich außerdem ein, dass die jeweilige Verletzung gemäß der Schadenstabellen des Werkstattausrüsters und Anbieters entsprechender Reifenreparaturlösungen als reparaturfähig ausgewiesen sein müsse. Doch was genau bedeutet das alles eigentlich? cm
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