Inverkehrbringen von 315-MHz-RDKS-Sensoren verboten in Europa
Laut einer Mitteilung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) ist das Inverkehrbringen von Sensoren direkt messender Reifendruckkontrollsysteme (RDKS), die mit einer Sendefrequenz von 315 MHz arbeiten, in Europa nicht erlaubt. In hiesiger Region werden entsprechende Systeme zwar ohnehin für 433 MHz ausgelegt, doch gibt es importierte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge von Angehörigen der Streitkräfte aus Staaten außerhalb Europas, die mit einem direkten RDKS mit einer Sendefrequenz von 315 MHz ausgestattet sind. Wie es unter Berufung auf die von einem Mitgliedsunternehmen eingeholte Stellungnahme der Bundesnetzagentur heißt, könnten Geräte, welche die 315-MHz-Frequenzen nutzen, die „Vorschriften der Richtlinie 2014/53/EU bzw. des Funkanlagengesetzes nicht einhalten und dürfen deshalb nicht in den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, verkauft und betrieben werden“. Der BRV warnt insofern, dass bei Zuwiderhandlungen neben rechtlichen Konsequenzen auch Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Rückruf verkaufter/verbauter Sensoren drohen können. cm
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