„Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“: DSGVO und Reifenhandel (Teil 2)

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Zwischenzeitlich ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. „Wer Wind sät, wird Sturm ernten!“, so ein passendes Zitat der Redaktion auf Reaktionen der Leserschaft, welche deutlich machen, dass die DSGVO im Alltag aller Betroffenen und Beteiligten angekommen ist und der Umgang gewisse Begleiterscheinungen mit sich bringt. Ob und wann Sie jemand auffordern wird, den geforderten Voraussetzungen und Maßnahmen zuzustimmen oder diese abzulehnen, ist nicht mehr die Frage. Im Vordergrund steht jetzt, ob Sie auch darauf vorbereitet sind zu antworten und innerhalb definierter Fristen zu reagieren. Im ersten Teil einer Artikelserie der NEUE REIFENZEITUNG zu diesem Thema haben wir uns mit grundsätzlichen Punkten und ersten Handlungsprinzipien befasst, auch mit der grundsätzlichen Orientierung im Umgang mit den Daten von natürlichen Personen. Der zweite liefert nun ergänzende Tipps in Sachen EU-DSGVO, deren Umsetzung und Inhalte eines Datenschutzmanagementsystems (DMS). Hartmut Hennig/cm

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