Bund senkt Ist-Versteuerungsgrenzen und entlastet Betriebe
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich Ende dieser Woche die gesetzliche Grundlage für die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer auf bundeseinheitlich 500.000 Euro schaffen. Dadurch wird sich eine erhebliche Verbesserung der Liquidität von Betrieben ergeben, da dann Betriebe – ab dem Voranmeldemonat Juli 2009 – die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. Die Voraussetzung für die Möglichkeit der Ist-Versteuerung ist, dass der Jahresumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 500.000 Euro nicht übersteigt, worauf der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) mit Sitz in Bonn hinweist. Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist auf die sich ändernde Rechtsgrundlage hin.
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich dem ZDK zufolge gestern auf die bundesweite einheitliche Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 500.000 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2009 verständigt. Die Arbeitsgruppen „Finanzen und Steuern“ der CDU/CSU sowie der SPD-Bundestagsfraktion haben diese Entscheidung heute einvernehmlich gebilligt. Damit ist der Weg frei, dass an diesem Mittwoch der Finanzausschuss und an diesem Freitag der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung die gesetzliche Grundlage für die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes verabschieden.
Ab dem Voranmeldungsmonat Juli 2009 müssen Betriebe die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wie oben bereits erwähnt, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. „Angesichts von 19 Prozent Mehrwertsteuer und der sich auch gerade aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage deutlich verschlechterten Zahlungsmoral bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der Liquidität unserer Betriebe“, so der ZDK in der Veröffentlichung. Voraussetzung für die Möglichkeit der Ist-Versteuerung wird es sein, dass der Jahresumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 500.000 Euro nicht übersteigt.
Die bundesweit einheitliche Ist-Versteuerungsgrenze gilt zunächst für zwei Jahre, d.h. für die Kalenderjahre 2009 und 2010. Damit wird die bisherige Ist-Versteuerungsgrenze in den neuen Bundesländern in Höhe von 500.000 Euro, die ursprünglich zum 31. Dezember 2009 auslaufen sollte, verlängert und die bisherige Ist-Versteuerungsgrenze in den alten Bundesländern von bisher 250.000 Euro auf 500.000 Euro verdoppelt.
„Zwar könne heute noch nicht vorausgesagt werden, wie nach dem 31. Dezember 2010 in puncto der Höhe der Ist-Versteuerungsgrenzen verfahren wird, wir sehen jedoch gute Chancen, dass es dauerhaft bei den höheren Ist-Versteuerungsgrenzen bleiben kann“, so der ZDK weiter.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die steuerlichen Mindereinnahmen für das Kalenderjahr 2010 allein aus der Verdoppelung der Ist-Versteuerungsgrenze in den alten Bundesländern mit 1,9 Milliarden Euro quantifiziert. Hinzu kommen noch einmal rund 350 Millionen Euro Verzicht auf Mehreinnahmen, die durch die geplante Absenkung der Ist-Versteuerungsgrenze in den neuen Bundesländern von 500.000 Euro auf 250.000 Euro für den Bundeshaushalt 2010 eingeplant waren.
So wird auf der Grundlage der Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen die Liquidität der kleinen und mittelständischen Betriebe um 2,25 Milliarden Euro erhöht, da dieses Umsatzsteuervolumen nicht mehr wie bisher vorfinanziert werden müsse. „Dies ist sicherlich eine sehr gute Nachricht für die Betriebe des Handwerks und stellt einen auch angesichts der aktuellen finanzpolitischen Situation großen handwerkspolitischen Erfolg.“
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