Causa Ultra-Seal: Anbieter erwirkt einstweilige Verfügung gegen BRV

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In der Auseinandersetzung um unterschiedliche Auffassungen, was die Vereinbarkeit eines präventiven Einsatzes seines Reifendichtmittels Ultra-Seal mit der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) betrifft, vermeldet dessen im belgischen Puurs ansässiger Anbieter DSV Road Holding NV einen weiteren Etappensieg im diesbezüglichen Streit mit dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV). Nach einem zuletzt – wie das Unternehmen selbst sagt – „für Ultra-Seal vorteilhaften Ausgang des Eilverfahrens gegen den BRV in beiden Instanzen“ vor dem Landgericht Bonn und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln habe der Branchenverband zwischenzeitlich nämlich einen anderen Ansatz gewählt bzw. Ultra-Seal mit der Behauptung angegriffen, dass das Reifendichtmittel umweltschädlich sei und beim Sammeln von Altreifen, die mit Ultra-Seal behandelt wurden, Probleme verursachen könne. Daraufhin hat man nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptungen beantragt, welche das Landgericht Köln (33 O 153/17, Widerspruch möglich) am 18. Oktober dann auch erlassen haben soll.

Das Gericht sei demnach zu dem Schluss gelangt, dass der BRV weder die Behauptungen hinsichtlich der Umweltschädlichkeit des Produktes noch die unrechtmäßigen Beschuldigungen bezüglich möglicher Probleme beim Sammeln von Altreifen, die Ultra-Seal enthalten, aufrechterhalten dürfe. „Kommt der BRV der Gerichtsentscheidung nicht nach und gibt er weiterhin solche vom Gericht untersagten Erklärungen ab, kann gegen den BRV nach deutschem Recht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden“, so das Unternehmen. Dort hofft man eigenen Worten zufolge nun auf ein „Ende widerrechtlicher Beschuldigungen“ bzw. darauf, dass der Branchenverband in Deutschland seine Angriffe gegen das Reifendichtmittel einstelle. „Dem BRV wurde bereits mehrmals ein offener Dialog vorgeschlagen, aber dies wurde stets abgelehnt. Wir werden unser Produkt auch weiterhin gegen illegale Aussagen, Diffamierung und Verleumdung unseres Unternehmens verteidigen“, macht Flemming Steiness, einer der beiden Geschäftsführer von DSV Road Holding NV, deutlich. cm

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