Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite fort:
Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche …