OBD-Beschränkungen für freie Werkstätten illegal, urteilt der BGH höchstrichterlich

Der Bundesgerichtshof zieht einen Schlussstrich unter den fünfjährigen Rechtsstreit zwischen Carglass/ATU und Stellantis und schafft damit Rechtssicherheit für die Betreiber freier Werkstätten, was den Zugriff auf Fahrzeugdaten per OBD betrifft (Bild: ATU)

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen juristischen Schlussstrich gezogen unter den mehrjährigen Rechtsstreit zwischen Carglass/ATU und Stellantis zum Zugriff auf die Fahrzeugdaten per OBD-Schnittstelle. Der BGH bestätigte damit gleichlautende Urteile, zuletzt durch das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Köln. Beide Gerichte hatten geurteilt, dass Zugangsbeschränkungen zu den Fahrzeugdaten illegal seien, da sie den freien Wettbewerb beeinträchtigten. Auch der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte sich bereits mit der Materie befasst und entsprechend geurteilt.

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