Katastrophenfall Bayern ist offenbar keiner mehr: Händler dürfen auch handeln
Anfang der Woche hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) den Markt in Aufruhr versetzt, zumindest was den Reifenmarkt in Bayern betrifft. Nachdem der Freistaat am Montag den coronavirusbedingten Katastrophenfall ausgerufen hatte, hieß es zunächst, dass Reifenhändler in dem Bundesland zwar den handwerklichen Bereich ihrer unternehmerischen Aktivitäten fortsetzen dürften, also Reifenreparatur und Reifenservice, nicht aber den Bereich Handel; dieser sei für die Zeit, in der der Katastrophenfall gelte, auszusetzen. Bestenfalls gebe es einen Graubereich. Nun kommt Entwarnung vonseiten der bayerischen Landesregierung, die gestern Abend eine sogenannte Positivliste mit entsprechenden Klarstellungen veröffentlicht hat. Diese berücksichtige, dass gemäß den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer insbesondere „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können sollen. In der „ergänzenden Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügung“ klar benannt: „Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen)“ sowie „Kfz-Werkstätten, Ersatzteilhandel“. Damit scheint vorerst klar zu sein: Ein entsprechender Graubereich in der Katastrophenfall-Verfügung Bayerns ist damit ausgeleuchtet, Reifenhändler dürfen auch handeln. arno.borchers@reifenpresse.de
Sehr gute Regelung!
bei einer Grauzone hätten sich so nach und nach Gerichte damit zu befassen gehabt, weil es hierzulande immer Leute geben wird, die dann Ihren Mitbewerbern “Gutes” tun möchten. Somit ist hier eine klare Regelung getroffen und man muss nicht bei jedem Ventil oder Wuchtgewicht überlegen, ob man das überhaupt verkaufen darf, vom Reifen selbst mal ganz zu schweigen. Die ersten Ansätze mit Onlineshop, über den man dann den Verkauf legalisieren kann, darf man dann glücklicherweise wieder ad acta legen.
Natürlich soll jetzt nicht Business as usual betrieben werden, sondern einfach die Prozesse so gestalten, dass Mitarbeiter und Kunden ungefährdet bleiben, dazu gehört eben die strikte Einhaltung der nun geltenden Hygieneregeln. Ich sehe nur das Problem mit eventuellen Probefahrten, hier sind die Berührungspunkte dann hygienisch problematisch, man sollte daher darauf verzichten und den Kunden darauf hinweisen, dass dies einen problematischen Berührungspunkt darstellt, eventuell ist auch die Fahrt auf die Hebebühne zu klären, hier wären entsprechende Handlungsempfehlungen vonnöten. Bis zu einer Klärung dieses Punktes ist es vermutlich ratsam, sich auf den reinen Reifenservice zu beschränken und Arbeiten an Fahrzeugen selbst nur dann vorzunehmen, wenn alle Haftungsfragen und die Einhaltung der UVV sauber geklärt sind. Alleine schon die Tatsache, dass ich den Kunden nur dann sein Auto in die Werkstatt fahren lassen darf, wenn er entsprechende Sicherheitsunterweisungen erhalten hat, wird hier zum Problem.
Ohne Verstand! Wir sind einer der größten Reifenhändler in Bayern und bis auf 2 Mitarbeiter haben alle (!) unsere Büromitarbeiter Diabetes, Herz-/Lungenerkrankungen, usw. oder müssen Medizin zur Immunsystemherabsetzung nehmen. Die Hygieneregeln allein sind schön und gut. Die Kunden kommen aber in Massen und z.B. gestern und heute fast nur welche mit Krankheitsanzeichen. So wären wir geschützt gewesen, jetzt müssen wir unsere Leben aufs Spiel setzen um nicht pleite zu gehen!! Hoffentlich kommt die Ausgangssperre schnell und lange!
Haben ein paar ältere MA mit Vorerkrankungen die sich starke Sorgen machen. Zwecks RDKS muss man ja z.B. auch bei jedem 2-3 Auto rein. Wir hoffen auf die Ausgangssperre da die Menschen bei uns in der Gegend sich momentan nicht vernünftig verhalten und z.B. auch die Waschanlage den ganzen Tag durchläuft :-(
Beugt vorerst der Kurzarbeit vor, schadet aber der Gesundheit meiner Mitarbeiter und mir! Mir ist Gesundheit wichtiger! Bei den Verantwortlichen dieser Entscheidung bin ich mir nicht so sicher!