„Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“: DSGVO und Reifenhandel (Teil 1)

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Als einfachstes Handlungsprinzip und grundsätzliche Orientierung im Umgang mit den Daten von natürlichen Personen gilt: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“ Dieser Maxime hat ab dem 25. Mai dieses Jahres gemäß dem zu diesem Stichtag in Kraft tretenden und europaweit geltenden neuen Regelwerk – der sogenannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zukünftig jegliche Verarbeitung von Daten natürlicher Personen zu folgen. Unternehmen, die sich damit bis heute noch nicht befasst haben und keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen dazu getroffen haben, verstoßen schlicht und ergreifend gegen eine EU-weite Verordnung und müssen mit erheblichen Strafen rechnen. „Das Recht auf Vergessen“ – ein Recht, dass jeder von uns als einzelne Person für sich auch in Anspruch nimmt und zunehmend einfordert – wird zur organisatorischen Herausforderung für die Wirtschaft und die Beteiligten. Hartmut Hennig/cm

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