Angedachte EUDR-Verschiebung verunsichert Kautschukbranche nur noch mehr

„Wer von anderen Verlässlichkeit verlangt, muss sie auch selber bieten“, sagt WdK-Präsident mit Blick auf den gesetzgeberischen Zickzackkurs bei der EUDR (Bild: WdK)

Nach dem Bekanntwerden der Pläne zur Verschiebung des Inkrafttretens der sogenannten EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/EUDR) äußert sich der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) kritisch zu dem Umsetzungsprozess. „Der Vorstoß der EU-Kommission für eine zwölfmonatige Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung sorgt für weitere Verunsicherung unter den Unternehmen. Da unter anderem noch das Europäische Parlament der Verschiebung zustimmen muss, ist die Wirtschaft gezwungen, jetzt zweigleisig zu fahren. Die Unternehmen müssen sich sowohl darauf einstellen, dass die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt oder um ein Jahr verschoben wird. Bei einer Verschiebung hätten diejenigen das Nachsehen, die sich vorbildlich darauf vorbereitet haben“, sieht WdK-Präsident Michael Klein die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten als Musterbeispiel dafür, wie ein gesetzgeberischer Zickzackkurs der Wirtschaft schade.

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