Mehr Aufwand, aber auch mehr Sicherheit durch Lkw-RDKS
Was für Pkw schon seit Jahren gilt, betrifft bald auch Nutzfahrzeuge: Ab 1. Juli sind Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) Pflichtausstattung für alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 (Lkw), M1 bis M3 (Busse und Wohnmobile) sowie O3 und O4 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, darunter auch Sattelauflieger). „Das bedeutet mehr Aufwand und Herausforderungen für Transportunternehmen und die Reifenservicebranche. Andererseits bringt die Neuerung einen wertvollen Zugewinn an Sicherheit“, sagt Christian Koch, Unfallanalytiker und Reifenexperte bei der Sachverständigenorganisation Dekra. „Besondere Herausforderungen entstehen für die Nutzer immer dann, wenn die Fahrzeuge und Anhänger in unterschiedlichen Kombinationen eingesetzt werden. Zum Beispiel, wenn ein Sattelauflieger auf Zug oder Fähre verladen und am Ziel von einer anderen Zugmaschine übernommen wird, muss die Ausstattung in Sachen RDKS aufeinander abgestimmt sein“, wie er ergänzt.
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