M+S-Profile: Kein Verbot, aber ohne 3PMSF sind sie bald keine Winterreifen mehr

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Selbst wenn mitunter pauschal behauptet wird, Reifen seien „mit dem M+S-Symbol ab Oktober 2024 nicht mehr zugelassen“: Auch ziemlich neue Profile wie Goodyears „UltraGrip Performance 3“ gelten trotz M+S auf der Seitenwand, dafür aber allein wegen ihrer 3PMSF-Kennung vor dem Gesetz als Winterreifen (Bild: Goodyear)

In den vergangenen Tagen geisterten passend zur vielerorts winterlich gewordenen Witterung mehr oder weniger ähnliche Schlagzeilen durch die (Online-)Medienlandschaft. Tenor: Ab Oktober 2024 seien „M+S-Reifen verboten“, wie selbst eine renommierte Automobilzeitschrift einen entsprechenden Beitrag auf ihre Webseiten betitelt. So pauschal stimmt das allerdings gar nicht. Richtig ist vielmehr, dass ab dann Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung, nicht aber das sogenannte 3PMSF-Symbol (Three Peak Mountain Snow Flake – dreizackiges Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Seitenwand tragen, vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen gelten und somit bei entsprechenden Fahrbahnbedingungen nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Denn am 30. September 2024 läuft die zugehörige Übergangsfrist ab, die bei der letzten Änderung rund um die in Deutschland geltende „situative Winterreifenpflicht“ festgeschrieben wurde für bis Ende 2017 hergestellte Reifen. Mit der Realität haben besagte reißerische Headlines also eher wenig zu tun, was vielleicht gerade noch so durchgehen könnte, wenn das ihnen Folgende die Zusammenhänge korrekt wiedergegeben würde.

Er raschelt im Blätter- bzw. den Onlinemedienwald: Bei allem Verständnis für Überschriften, die den Leser neugierig auf mehr machen sollen, werden in manchen der ihnen folgenden Texte die Zusammenhänge rund um die in Deutschland geltende „situative Winterreifenpflicht“ nicht immer völlig korrekt, manchmal sogar falsch wiedergegeben (Bilder: Screenshots)

Er raschelt im Blätter- bzw. den Onlinemedienwald: Bei allem Verständnis für Überschriften, die den Leser neugierig auf mehr machen sollen, werden in manchen der ihnen folgenden Texte die Zusammenhänge rund um die in Deutschland geltende „situative Winterreifenpflicht“ nicht immer völlig korrekt, manchmal sogar falsch wiedergegeben (Bilder: Screenshots)

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