Arbeitsgericht Solingen gibt 20 ehemaligen Borbet-Mitarbeitern recht

Das Solinger Arbeitsgericht hat Ende vergangener Woche 20 Klägern recht gegeben, die gegen die am 16. Dezember ausgesprochene Kündigung der Borbet Solingen GmbH geklagt hatten. Wie das das Solinger Tageblatt berichtet, habe der Räderhersteller der Tageszeitung gegenüber geäußert, dass die Urteile nichts an der Schließung des Standortes Solingen ändern.

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8 Kommentare
  1. Andreas Fischer says:

    Hallo, es ist trotzdem ein Riesenerfolg der kämpferischen Belegschaft und ihrer Familien!
    “Wer kämpft, kann gewinnen”…bewahrheitet sich hier doch. Das die Kollegen nicht in die Transfergesellschaft gewechselt sind sondern gesagt haben: “Wir klagen”, war die richtige Entscheidung. Am Ende bekommen die klagenden Kollegen mehr Lohn und vielleicht noch eine gute Abfindung heraus denn die jüngsten Urteile beim AG Solingen werden doch vieles im Prozessverlauf ändern..
    Und den Kollegen “in” der Transfergesellschaft kann ich nur raten: “Lasst die Kündigung rechtlich prüfen denn rechtsunwirksame Kündigungen gelten auch für euch”!

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  2. Andreas Fischer says:

    Ehemalige Mitarbeiter sind es auch nicht. Bis mindestens 31.03.2023 sind es noch normale Borbet-Mitarbeiter. Und wie es aussieht, verlängert sich dieser Titel nochmals um drei Monate…mindestens. Die Fristen können sich verlängern, wenn Borbet in Berufung zum Landes-Arbeitsgericht nach Düsseldorf zieht und sie auch dort verlieren.
    Es ist mindestens politisch und sehr spannend geworden. Alle warten auf die Begründung der Urteile…

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  3. Christoph Gärtner says:

    Gratuliere! Das ist ein großer berechtigter Teilerfolg der seit über 90 Tagen vor dem Betriebstor protestierenden Borbet-Kollegen gemeinsam mit ihren Frauen. Und zugleich eine heftige Klatsche für die Borbet-Leitung und ihre hochbezahlten Anwälte.

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    • Arno Borchers says:

      Sehr geehrter Kommentar-Autor. Als Verlag und Redaktion können wir verstehen, dass das Thema Standortschließung in Solingen alle Beteiligten aufwühlt. Gleichzeitig müssen wir als Betreiber von Reifenpresse.de aber auch darauf achten, dass unsere Kommentarfunktion nur entsprechend unserer Nutzungsbedingungen (hier: https://reifenpresse.de/rechtliches/allgemeine-nutzungsbedingungen-von-reifenpresse-de/) genutzt wird. So dürfen Kommentare bspw. keine “sachlich falschen oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbaren Behauptungen” enthalten, von “ruf- und geschäftsschädigenden Inhalten” ganz zu schweigen. Wir bitten dies in Zukunft zu berücksichtigen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Arno Borchers
      Geschäftsführer/Chefredakteur

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  1. […] das Arbeitsgericht in Solingen erst jüngst rund 20 Kündigungen von Borbet-Mitarbeitern in Solingen für…, gewannen jetzt 50 weitere Arbeiter des Räderherstellers vor Gericht. Insgesamt hatten rund 250 […]

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